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Aus für kontrollierte Zucht?

Verbot von Zwergspitzen und Cavaliers auf Ausstellung wegen Qualzucht

Zwergspitz auf Hundeausstellung
Erstmals wurden die Hunderassen Zwergspitz (Foto) und Cavalier King Charles Spaniel von einer großen Hunderassen-Ausstellung ausgeschlossen, weil sie mittlerweile als Qualzuchten gelten. Foto: Getty Images / Andrey Kanyshev
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Porträtaufnahme von Autorin Manuela Lieflaender mit Hund Elvis
Freie Autorin

18. Dezember 2025, 6:55 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Bei Qualzuchten denken viele zuerst an Nackthunde oder Rassen mit extem kurzen Schnauzen. Aber auch Zwergspitze und Cavalier King Charles Spaniel gelten mittlerweile als Qualzucht und durften auf einer großen Hunderassen-Ausstellung nur noch mit einem Gesundheitszertifikat teilnehmen. Dieses konnte so kurzfristig kaum ein Züchter vorliegen und so blieben die Rassen der Ausstellung fern – und werden es wahrscheinlich auch zukünftig bleiben. Deutschlands größter Dachverband befürchtet sogar ein Aus der kontrollierten Zucht. PETBOOK hat die unterschiedlichen Positionen zusammengetragen – denn eines steht fest: Alle wollen gesunde Hunde, aber der Weg dorthin ist stark umstritten.

Darum gelten Zwergspitze mittlerweile als Qualzucht

Ein Paukenschlag erschüttert die Hundewelt: Auf der internationalen Rassehunde-Ausstellung in Karlsruhe Ende November durften Zwergspitze und Cavalier King Charles Spaniels nur noch teilnehmen, wenn ein aktueller MRT-Befund beweist, dass sie frei von der sogenannten „Chiari-ähnliche Malformation (CLM)“ sind. Hierbei handelt es sich um eine angeborene Schädelfehlbildung, die zu Schmerzepisoden und Symptomen wie Unruhe und sog. „Phantomkratzen“ (Kratzen ins Leere) führen kann.

CM ist eine Schädelfehlbildung, bei der Teile des Kleinhirns in Richtung Rückenmark gedrückt werden. Dies kann zu Schmerzen, neurologischen Ausfällen und in Kombination mit Syringomyelie (SM) zu massivem Leid führen. Studien zufolge sind über die Hälfte aller Zwergspitze (ca. 54,9 %) und fast alle Cavaliers (ca. 97 %) betroffen.

Auch interessant: Diese Hunderassen gelten als Qualzucht

Standpunkt der Tierschützer: wichtiger Schritt gegen Qualzucht

Die Initiative für das Ausstellungsverbot kommt von der Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz in Baden-Württemberg. Tierärztin Mariana Peer, Mitarbeiterin dieser Stelle, feiert die Entscheidung auf ihrem Instagram-Account als einen längst überfälligen Erfolg: „Leute, es ist was richtig Krasses passiert – eine Entscheidung für den Tierschutz auf Basis von wissenschaftlichen Fakten!“

Nach § 10 der Tierschutz-Hundeverordnung ist es verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen. Dazu zählen auch innere Merkmale, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen. Die Chiari-ähnliche Malformation ist eines dieser Merkmale. Tierschutz bedeutet, darauf zu achten, dass diese leidvolle Krankheit auf keinen Fall weiter vererbt wird, denn das wäre Qualzucht.

Die Intention ist klar: Wer züchten will, muss sicherstellen, dass das Tier frei von CLM ist, um das Leid in der Rasse zu minimieren. Ein MRT ist aktuell die einzige verlässliche Methode, um dies nachzuweisen.

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Standpunkt der Züchter und Verbände: falscher Zeitpunkt und falscher Ansatz

Während der Wunsch nach gesunden Hunden unbestritten ist, schlägt die Umsetzung Wellen der Empörung bei Züchtern und den Hundeverbänden. Ihr Hauptkritikpunkt: die Kurzfristigkeit der Anordnung sowie der Mangel an wissenschaftlicher Grundlage bei der Altersvorgabe für die Untersuchung.

1. Zu wenig Zeit für lebenswichtige Termine

Die Anordnung, ein MRT vorlegen zu müssen, wurde den Veranstaltern und Züchtern laut Landesverband erst am 07. November 2025 mitgeteilt – nur rund zwei Wochen vor der Ausstellung. Ein MRT unter Narkose ist eine aufwendige Untersuchung, für die kaum ein Tierarzt so kurzfristig Termine freihat.

Nicolas Jäger (Landesverband Baden-Württemberg für Hundewesen) sagte zu PETBOOK: „Wir haben die Anordnung am 10.11.2025 erhalten. Es war faktisch unmöglich, nach Bekanntwerden der Anforderung eines MRT-Befundes diesen bis zur Veranstaltung zu erlangen. Die Aussteller hätten genügend Vorlaufzeit gebraucht.“

2. Die Belastung und Rechtswidrigkeit der Anordnung

Der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) kritisiert die pauschale Anordnung scharf als rechtswidrig und tierschutzgefährdend. Ein MRT erfordert eine Vollnarkose, die immer ein Risiko darstellt.

Jörg Bartscherer, 1. Vorsitzender des VDH teilt PETBOOK mit: „Eine generelle Anordnung verpflichtender Untersuchungen sowie der Ausschluss von ganzen Rassen ist nicht von § 10 TierSchHuV gedeckt und damit schlichtweg rechtswidrig. MRT-Untersuchungen unter Narkose sind eine erhebliche Belastung für das Tier und bergen das Risiko narkosebedingter Komplikationen bis hin zu einem tödlichen Ausgang. Derartige Eingriffe an klinisch unauffälligen Hunden als Voraussetzung für die Teilnahme lehnen wir strikt ab.“

3. Das falsche Alter für das Screening

Die Tierschützer gehen nicht darauf ein, dass eine Untersuchung bei zu jungen Hunden wenig aussagekräftig ist. Eine Studie der Universität Utrecht belegt, dass die Erkrankung erst bei älteren Tieren zuverlässig diagnostiziert werden kann. Darin heißt es: „Hunde unter 1,5 Jahren hatten eine geringere Wahrscheinlichkeit für CM/SM als Hunde über 1,5 Jahren. Hunde, die in jungen Jahren als CM/SM-normal eingestuft werden, können in höherem Alter als CM/SM-abnormal eingestuft werden.“

Züchter bemängeln, dass Tierschutzbehörden hier nicht „mit Augenmaß“ vorgegangen seien. Sie sehen die Gefahr, dass Züchter ihre jungen Hunde zweimal der Belastung einer Narkose unterziehen müssen, da das Ergebnis vor dem Alter von zwei Jahren nicht zuverlässig ist.

Bedeutet dies das Aus für die kontrollierte Zucht?

Alle Beteiligten betonen, dass die Gesundheit der Hunde oberste Priorität hat und das Ziel einer gesunden Zucht unterstützt wird.

Das Problem, so die Verbände, liege darin, dass die Anordnung allein die VDH-kontrollierte Zucht treffe, die bereits strenge Gesundheitsauflagen hat. Die Utrecht-Studie zeigt zudem, dass Hunde aus kontrollierter Zucht deutlich seltener betroffen sind als Hunde aus den Händen von Vermehrern.

Aus der Züchterschaft heißt es, solche Entscheidungen setzen am falschen Ende an. Man müsste bei den Nicht-Verbandszüchtern, also Vermehrern, ansetzen und sich dann zu den VDH/FCI-Züchtern vorarbeiten. Ihre Prognose: Die letzten Züchter im VDH dieser Rassen machen außerhalb weiter und es ändert sich genau nichts.

Die Angst ist groß, dass die Aktion kontraproduktiv ist und dazu führen könnte, dass seriöse Züchter der kontrollierten VDH-Zucht den Rücken kehren und ihre Arbeit außerhalb des Blickfelds von Gesundheitskontrollen fortsetzen – was dem Tierschutz letztlich schadet.

Was denken Sie? Ist diese harte Maßnahme ein wichtiger, aber unglücklich umgesetzter Schritt für den Tierschutz, oder ein „Tropfen auf den heißen Stein“, der die Falschen trifft? Schreiben Sie uns unter redaktion@petbook.de.

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