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Gesetzeslage

Immer mehr Länder verbieten Qualzucht! Bald in der gesamten EU?

Kranke Bulldogge beim Tierarzt
Die Zucht von bestimmten Rassen hat zu extremen Merkmalen geführt, die die Tiere einschränken. Immer mehr Länder reagieren. Foto: Getty Images
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Louisa Stoeffler
Redakteurin

1. August 2025, 11:30 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Kurze Schnauzen, riesige Augen, Falten über Falten: Tiere mit solchen extremen Merkmalen sind zwar beliebt – aber sie zahlen oft einen hohen Preis dafür. Daher ziehen nun immer mehr europäische Länder Konsequenzen und greifen zu rechtlichen Mitteln, um das Leid der sogenannten Qualzuchten einzudämmen. Ein Blick auf die Entwicklung zeigt: Der politische Wille zu grundlegenden Reformen in der Tierzucht wächst – und mit ihm der Druck auf einheitliche EU-weite Regelungen gegen Qualzucht.

Zunehmender Handlungsdruck auf EU durch Qualzucht

In Europa gibt es immer mehr Länder, die sich mit den gesundheitlichen und ethischen Problemen von übertriebenen Zuchtmerkmalen von Haustieren auseinandersetzen. In vielen Fällen verursachen diese Zuchtziele erhebliche Leiden. Atemnot, chronische Schmerzen, Verhaltensstörungen oder eine deutlich reduzierte Lebenserwartung sind nur einige der dokumentierten Folgen. Besonders betroffen sind bestimmte Hunderassen wie Französische Bulldoggen, Möpse oder Cavalier King Charles Spaniels.

Auch andere Formen extremer Zucht wie Verzwergung oder Gigantismus bringen neue Herausforderungen mit sich. Dies gilt sowohl für die Tiere als auch für die Halter, die mit gesundheitlichen Problemen und hohen Kosten konfrontiert werden.

Das Qualzucht-Evidenz-Netzwerk QUEN fügt hinzu, „dass es auch notwendig erscheint, die extreme emotionale Belastung der diese Tiere behandelnden oder operierenden Tierärztinnen und Tierärzte einmal genauer zu betrachten, denn häufig können die Leiden der Tiere nur gelindert, aber nicht vollständig behoben werden, oder müssen noch junge Tiere eingeschläfert werden.“

Auch interessant: Diese Hunderassen gelten als Qualzucht

Qualzucht-Netzwerk zeigt Regelungen in EU

Schon 2023 hat die Eurogroup for Animals gemeinsam mit der Federation of Veterinarians of Europe (FVE) und der Federation of European Companion Animal Veterinary Associations (FECAVA) eine umfassende Erhebung zur gesetzlichen Lage in Europa veröffentlicht. Dabei zeigte sich, dass viele Länder bereits erste Regelungen getroffen haben, doch nur wenige verbindliche Verbote, etwa für Ausstellungen von qualgezüchteten Tieren, greifen.

Stand Juli 2025 existieren diese bislang nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Allerdings zeige sich in der Praxis, dass der Vollzug dieser Regelungen noch erheblich verbessert werden müsse – etwa durch fehlende Kooperation von Veranstaltern oder mangelnde Kontrolle durch Zuchtrichter. Da Tierzucht und -ausstellung international vernetzt seien, fordert QUEN eine länderübergreifend einheitliche Bewertung von gesundheitlichen Belastungen durch Zuchtmerkmale.

Denn hierzulande regelt seit dem 1. Januar 2022 die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV), dass Hunde mit schmerzhaften Defektmerkmalen nicht auf Ausstellungen gezeigt werden dürfen. Die Verantwortung liegt bei Veranstaltern und Ausstellern, für Verstöße kann es Bußgelder geben. Auch die Auslegung von Paragraf 11b Tierschutzgesetz wurde in Deutschland in den vergangenen Jahren verschärft, obwohl es kein neues Gesetz gab. Trotzdem gab es richtungsweisende Urteile über Ausstellungs- oder Zuchtverbote von bestimmten Nackthunden, Französischen Bulldoggen oder der Hybridzüchtung Savannah-Katze.

Setzt Dänemark Dackelverbot durch?

Dänemark dagegen hat im Juli 2025 ein Gesetz verabschiedet, das die Zucht von Hunden mit erblich bedingten Gesundheitsproblemen verbietet. Die Regelung gilt für private wie gewerbliche Züchter. Gesundheitschecks sind nun für bestimmte Rassen verpflichtend – darunter Bulldoggen, Dackel und Cavalier King Charles Spaniels.

Auch in der Schweiz sind Ausstellungsverbote gesetzlich verankert. Das Tierschutzgesetz (Art. 13 ff.) und die Tierschutzverordnung (Art. 30a ff.) verbieten die Teilnahme von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen. Laut einem Fachblatt des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sind etwa Tiere mit Hautfalten-Erkrankungen oder winzigem Körperbau von Ausstellungen auszuschließen. Die Umsetzung liegt in der Verantwortung der Kantone.

Auch die Niederlande bereiten derzeit ein weitreichendes Gesetz vor, das Besitz, Verkauf, Import und öffentliche Darstellung – auch in sozialen Medien – von Katzen und Hunden mit gesundheitsschädlichen Merkmalen verbieten und weiter regulieren soll. Zusätzlich ist seit 2023 die sogenannte „1/3-Regel“ zur Einschränkung der Zucht kurznasiger Hunde verbindlich. Demnach greift ein Zuchtverbot, wenn das Verhältnis von Schnauze zu Schädel (CFR) unter 0,3 liegt. Ein 2025 ergangenes Urteil des Bezirksgerichts Amsterdam untersagte rückwirkend die Ausstellung von Ahnentafeln für Tiere mit einem CFR unter 0,33.

Positivlisten und Gerichtsurteile verbieten Atemnot

In Flandern (Belgien) wurde 2024 eine Positivliste für Zuchttiere eingeführt. Nur genetisch wenig belastete Rassen sind zur Zucht zugelassen. Tiere mit hoher Anfälligkeit für gesundheitliche Probleme – etwa wegen Faltenbildung oder Atemnot – wurden ausgeschlossen oder unter Auflagen gestellt.

Norwegen geht noch einen Schritt weiter: Auf Basis von Gerichtsurteilen wurde 2023 die Zucht des Cavalier King Charles Spaniel vollständig untersagt. Die der Englischen Bulldogge ist nur noch im Rahmen kontrollierter Outcross-Programme erlaubt. Grundlage ist § 25 des norwegischen Animal Welfare Act.

Im Vereinigten Königreich gelten bislang keine gesetzlichen Ausstellungsverbote. Allerdings hat der Kennel Club 2025 verpflichtende Atemfunktionstests (RFG-Prüfungen) für brachycephale Rassen wie Mops und Bulldogge eingeführt. Nur Hunde mit besonders schweren Atemproblemen werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Weitere Hundezuchtverbände ziehen mit, auch wenn es keine gesetzlichen Verpflichtungen gibt. Parallel wurde 2024 der Pet Abduction Act verabschiedet und ein Gesetzesentwurf zur Einschränkung des Imports von Hunden, Katzen und Frettchen eingebracht.

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Wann kommt ein EU-Gesetz gegen Qualzucht?

Ein EU-weit verbindliches Gesetz zur Extremzucht liegt bislang noch nicht vor. Allerdings gibt es auch auf länderübergreifender Ebene nun Fortschritte. Laut einer Pressemitteilung hat das Europaparlament Regeln für das Wohlergehen von Hunden und Katzen erlassen. Demnach soll die Zucht von Tieren mit extremen körperlichen Merkmalen verboten werden. Verstümmelte Tiere sowie solche mit Qualzuchtmerkmalen sollen nicht mehr bei Ausstellungen, Wettbewerben oder Shows gezeigt werden dürfen. Der Gesetzesentwurf wurde mit großer Mehrheit angenommen und sollte nun demnächst umgesetzt werden.

Fazit: Der Wandel nimmt Gestalt an

Der politische und gesellschaftliche Druck zur Eindämmung extremer Zuchtmerkmale hat in Europa spürbar zugenommen. Eine Vielzahl nationaler Gesetze, Gerichtsurteile und freiwilliger Verbandsinitiativen deutet auf eine Trendwende hin. Auch wenn ein einheitliches EU-Gesetz noch aussteht, sind die Grundlagen für eine harmonisierte Regelung gegen Qualzucht gelegt – mit dem Ziel, das Tierwohl bei Zucht und Haltung endlich konsequent ins Zentrum zu stellen.

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