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Rechtliches

Leinenpflicht für Hunde in Berlin – welche Regeln 2025 gelten

Frau geht mit ihren Hunden in einem Berliner Park an der Leine spazieren
Ob groß, ob klein – Leine muss in Berlin sein. Eigentlich. Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

15. Mai 2025, 10:43 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Wer in Berlin den Überblick über die Leinenpflicht behalten will, muss sich durch ein dichtes Netz aus Paragrafen, Sonderregelungen und Ausnahmetatbeständen arbeiten. PETBOOK zeigt, was aktuell in Berlin gilt – und worauf Hundehalter unbedingt achten sollten.

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In Berlin sollen Hunde an die Leine – eigentlich. Doch wer glaubt, damit seien alle Fragen geklärt, irrt. Tatsächlich ist die Regelung von zahlreichen Ausnahmen, Sonderfällen und Detailvorschriften durchzogen. Je nach Alter des Hundes, Ausbildungsstand, Halterqualifikation oder Aufenthaltsort kann Leinenpflicht in Berlin bestehen – oder auch nicht. Für Listenhunde wiederum gelten verschärfte Regeln, während Bestandshunde unter bestimmten Bedingungen frei laufen dürfen. Hinzu kommen gesonderte Bestimmungen in Wäldern, Auslaufgebieten oder öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde in Berlin?

Ja, in der deutschen Hauptstadt gilt eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde nach Paragraf 28 des Hundegesetzes (HundeG). Diese greift außerhalb des eingefriedeten Grundstücks und in Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung. Wer gegen die Leinenpflicht verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro (§ 33 HundeG). Ausnahmen gelten in einigen Hundeauslaufgebieten, die jedoch teils auch das Tragen einer Leine vorsehen. Die Website der Stadt stellt dazu Karten der Hundeauslaufgebiete zur Verfügung.

Allerdings gibt es auch diverse Möglichkeiten, sich davon befreien zu lassen und so manch älteres Tier fällt auch noch nicht unter die Regelung. Bestandshunde, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2016 gehalten wurden, dürfen weiter ohne Leine laufen. Dies muss allerdings zweifelsfrei nachgewiesen werden, durch Steuerbescheid, Haftpflichtversicherung, Heimtierausweis oder Registrierung.

Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist unter anderem auch möglich, wenn der Hund von einer Person mit Sachkundebescheinigung geführt wird und für ihn kein sonstiger Leinenzwang angeordnet ist. Dasselbe gilt für einen ordnungsgemäßen Wesenstest und Hunde, die sich in Ausbildung zum Assistenzhund befinden. Bescheinigungen darüber müssen mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

In einigen Bereichen und bei einigen Tieren greift die Leinenpflicht jedoch ohne Ausnahme immer. Dies gilt zum Beispiel für läufige Hündinnen, in nicht speziell ausgewiesenen und kenntlich gemachten Hundeauslaufgebieten sowie in anderen von der zuständigen Behörde speziell ausgewiesenen und kenntlich gemachten Bereichen öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen. Auch zahlreiche Orte wie Fußgängerzonen, öffentliche Verkehrsmittel und Ladengeschäfte bleiben von Ausnahmen unberührt – und können darüber hinaus auch eine Maulkorbpflicht mit sich bringen. Dort ist auch eine Leine, die höchstens einen Meter lang sein darf, für alle Pflicht (Paragraf 29).

Pflicht zur Registrierung im zentralen Hunderegister

Unabhängig von der Leinenpflicht gilt für alle Berliner Hundehalter eine Registrierungspflicht. Gemäß § 11 und § 13 HundeG müssen alle Hunde im zentralen Hunderegister der Stadt Berlin gemeldet sein – spätestens bei Beginn der Haltung. Dabei werden u. a. folgende Angaben gespeichert:

  • Name und Anschrift der Halterin/des Halters
  • Chipnummer des Hundes
  • Geburtsdatum, Rasse/Kreuzung
  • Beginn und ggf. Ende der Haltung

Diese Meldung ist kostenpflichtig und online möglich – über das zentrale Hunderegister Berlin. Bei Versäumnissen drohen Bußgelder (§ 33 HundeG). Dies ignorieren scheinbar viele Halter aber seit der Einführung des Registers 2022 (PETBOOK berichtete).

Ziel des Registers ist es, Hundehaltungen transparent zu machen, Gefährdungen besser zu erfassen und bei Vorfällen schnell handeln zu können. Auch bei der Befreiung von der Leinenpflicht oder bei Kontrollen ist der Eintrag im Register eine wichtige Voraussetzung.

Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?

Die oben genannten möglichen Ausnahmen gelten nicht für als gefährlich eingestufte Hunde. Allerdings definieren weder das Hundegesetz noch die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes, um welche Tiere es sich dabei handeln soll. Fündig wird man im Serviceportal, wenn man einen „gefährlichen Hund“ anmelden möchte, handelt es sich dabei um:

Laut dem Hundegesetz fallen darunter auch Hunde, die über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe, einem nicht ständig kontrollierbaren Jagdtrieb oder von einer vergleichbaren, Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist. Dies kann der Fall sein, weil der Hund einen Menschen gebissen hat, in sonstiger Weise wiederholt oder schwerwiegend gefährdet und angesprungen hat. Zusätzlich kann dies der Fall sein, wenn er nicht zuvor angegriffen oder provoziert wurde, andere Tiere gehetzt, gebissen oder getötet hat.

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Neben der höchstens zwei Meter langen Leine, an der sie zu führen sind, sollen diese Tiere zusätzlich auch einen Maulkorb tragen.

Gibt es Sonderregeln zur Brut- und Setzzeit?

Da es in Berlin eine allgemeine Leinenpflicht gibt, braucht es keine gesonderten Regelungen während der Brut- und Setzzeit. Allerdings steht auch im Waldgesetz der Hauptstadt, dass, wer seinen Hund oder ein anderes Haustier auf Waldflächen frei umherlaufen lässt, ordnungswidrig handelt (Paragraf 23 WaldG).

Ausnahmen gelten, wenn der Eigentümer oder die sonstigen Berechtigten dies freigegeben oder an den Zugangswegen durch besondere Schilder als dafür freigegeben ausdrücklich gekennzeichnet sind. Wird dies nicht eingehalten, erlaubt das Jagdgesetz Berlins auch als letzten Weg den Abschuss von freilaufenden Haustieren.

Viele Hundeauslaufgebiete befinden sich auch in den Wäldern. Wo der Hund hier von der Leine darf, zeigt die Website der Stadt, die dazu Karten der Hundeauslaufgebiete zur Verfügung stellt.

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Weitere Vorschriften zur Leinenpflicht in Berlin 2025

In vielen Bereichen Berlins gilt also Leinenpflicht. Allerdings gibt es auch besondere Schutzanweisungen zur Afrikanischen Schweinepest, da im Nachbarbundesland Brandenburg bereits Fälle aufgetreten sind. Der Fundort toter Wildschweine sollte grundsätzlich weiträumig nicht betreten und Hunde ferngehalten werden.

In den Berliner Forsten aufgefundene Tierkörper sollten dem zuständigen Forstamt gemeldet werden. Außerhalb der Forstgebiete sollte das zuständige Bezirksamt verständigt werden. Zusätzlich empfiehlt die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Hunde kein Wild stören zu lassen.

Sie wohnen in Berlin und/oder vermissen eine kommunale oder aktuelle Regelung zur Leinenpflicht 2025 in diesem Artikel? Schreiben Sie uns an redaktion@petbook.de.


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