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Gesetzte und Regelungen

Was muss ich beachten, wenn ich mein Haustier im Garten begrabe? 

Mädchen legt eine Blume auf das Grab ihres Haustieres
In den meisten Bundesländern ist das Beisetzen von Haustieren im Garten erlaubt. Allerdings gelten auch hier bestimmte Regelungen Foto: Getty Images
Porträtbild Marike Stucke
Freie Autorin

17.04.2023, 13:33 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Haustierbesitzer mit eigenem Garten möchten ihren tierischen Liebling nach seinem Ableben oft gern auch dort begraben. Hier gibt es rechtlich einiges zu beachten. PETBOOK gibt einen Überblick.

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Haustiere sind für viele nicht nur echte Familienmitglieder, sondern teilweise das wichtigste Lebewesen der Welt. Daher liegt der Gedanke nahe, das geliebte Tier nach seinem Tod auch weiterhin in der Nähe wissen zu wollen – zum Beispiel durch eine Beisetzung im eigenen Garten. Grundsätzlich ist dies in Deutschland erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wir geben einen Überblick, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihr Haustier im Garten begraben möchten.

Haustiere im Garten begraben – das ist erlaubt

Kleinere Haustierarten wie Nager, Katzen oder kleine Hunde dürfen im eigenen Garten begraben werden. Allerdings müssen hierfür folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Garten darf sich nicht in einem Wasserschutzgebiet befinden. Auch muss sichergestellt sein, dass kein Trinkwasser durch das begrabene Haustier verschmutzt werden kann.
  • Das Grab des Haustiers muss mindestens zwei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sein.
  • Ein Aushub von mindestens 50 Zentimetern Tiefe ist nötig.
  • Das Haustier darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben sein.
  • Haustiergräber auf Feldern, in Parks oder anderen öffentlichen Geländen sind verboten.

Wer sich unsicher ist, ob er in seiner Gemeinde das eigene Haustier wirklich selbst auf dem eigenen Grundstück beerdigen darf, sollte sich beim zuständigen Veterinärarmt erkundigen. Je nach Gemeinde gelten meist unterschiedliche Regelungen und Gesetze. Sollten diese, ob beabsichtigt oder aus Unwissen, verletzt werden, können dem ehemaligen Tierhalter empfindliche Strafen drohen. Im Bundesland Bremen beispielsweise ist das Bestatten von Haustieren im eigenen Garten grundsätzlich verboten. Überwiegend gilt auch für sehr große Hunde wie Neufundländern oder Doggen, mehrere Haustiere oder Pferde, dass diese nicht im eigenen Garten begraben werden dürfen.

Wer sein Haus verkaufen möchte, sollte die Käufer über das Grab oder die Gräber im Garten informieren. Die meisten werden in der Regel kein Problem damit haben, allerdings wäre die Überraschung beim zufälligen Öffnen eines Haustiergrabes sicher groß. Je nach Bodenbeschaffenheit und Klima können auch nach einigen Jahren noch Überreste des Haustieres im Boden auffindbar sein.

Auch interessant: Wohin Haustiere kommen, wenn die Besitzer sterben

Alternativen für die Bestattung von Haustieren im eigenen Garten

Wenn man sein Tier nach dem Einschläfern oder Versterben beim Tierarzt lässt, wird dieses meist einfach zu einer Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht. Auch mit großen Tieren wie Pferde wird so verfahren. Es ist zwar der günstigste legale Weg, ein totes Tier zu entsorgen, aber nicht gerade würdevoll: Das tote Tier wird dabei mit anderen Kadavern und tierischen Abfällen erst grob zerkleinert und im Anschluss bei 133 Grad sterilisiert und getrocknet.

Alternativ kann man sein verstorbenes Tier auch selbst entsorgen. Zwar wählen wenige Halter diesen Weg, aber die Beseitigung des verstorbenen Haustieres ist auch über die Mülltonne erlaubt. Allerdings nur bei Kleintieren wie Wellensittichen oder Hamstern und nur über die Restmülltonne. Auf den Kompost oder in die Biotonne dürfen verstorbene Tiere nicht.

Daher bevorzugen viele Tierbesitzer eine Bestattung. Eine Alternative zum Begräbnis im Garten, sind spezielle Tierfriedhöfe, die darauf ausgerichtet sind, die verstorbenen Tiere anzunehmen und sie entsprechend der Wünsche der ehemaligen Halter zu präparieren oder einzuäschern. Im Anschluss ist eine Beerdigung möglich, die mit denen auf gewöhnlichen Friedhöfen vergleichbar ist. Es gibt einen Grabstein, der ausgewählt und graviert werden kann und die ehemaligen Haustierhalter können das Grab bepflanzen und natürlich auch regelmäßig besuchen. Auch die Mitnahme der Urne mit der Asche des einst geliebten Tieres ist möglich. Diese kann im Gegensatz zu menschlicher Asche auch auf einem See oder dem Meer verstreut werden.

Das verstorbene Haustier ausstopfen lassen

Wer sich nicht von der physischen Anwesenheit seines Haustieres trennen mag, für den bleibt noch eine weitere, wenn auch sehr kostspielige Möglichkeit: das Ausstopfen des Haustieres. Das Angebot von Präparatoren, die die spezielle Technik zum Ausstopfen beherrschen, wurde bis vor einiger Zeit meist nur von Jägern wahrgenommen, die einzelne Tiere als Trophäe ins Wohnzimmer stellen oder an die Wand bringen wollten. Zu beachten sind hierbei aber Aufwand und die Kosten für Haustierhalter: Einen großen Hund ausstopfen zu lassen, kann weit über 1000 Euro kosten. Auch muss das Tier am besten direkt nach dem Ableben an den Präparator übergeben werden – es sollte möglichst frisch verstorben sein. Andernfalls muss das Tier erst einmal eingefroren werden. Zudem sollte man beachten, dass ein Präparator dem Haustier für das Ausstopfen buchstäblich das Fell über die Ohren ziehen muss – es muss also gehäutet werden. Dies schreckt viele ehemalige Haustierhalter ab.

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Quellen

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