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Neues Tierschutzgesetz

Spanien führt „Personalausweis“ für Haustiere ein

Eine kleine Katze wird schützend im Arm gehalten
Der geplante „Personalausweis“ für Tiere soll in Spanien für mehr Tierwohl sorgen Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

08.09.2022, 13:57 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Spanien plant – als erstes europäisches Land – einen verpflichtenden „Personalausweis“ für Haustiere einzuführen. Hinter dem Gesetzesentwurf steckt eine groß angelegte Kampagne der Regierung, die sich für mehr Tierwohl einsetzt.

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Haustiere, die sich im öffentlichen Raum Spaniens bewegen, sollen künftig durch einen sogenannten „Personalausweis“ für Tiere identifizierbar sein. Das Land plant damit als Erstes in Europa, ein nationales Register für Haustiere und deren Halter einzuführen. Dies nennt sich SERPA, kurz für „Sistema Estatal de Registros de Protección Animal“. Dieses staatliche System bietet verschiedene Registrierungsmöglichkeiten für Tiere und ist Teil des neuen spanischen Tierschutzgesetzes. Der ausführliche Ausweis ist nur eine von vielen Neuerungen, die dem allgemeinen Tierwohl in Spanien dienen sollen.

Spanische Tierhalter sollen für die Registrierung Subventionen erhalten

Der „Personalausweis“ für Haustiere soll noch 2022 verpflichtend werden. Das Gesetz war von der spanischen Regierung durch ein Eilverfahren im August dieses Jahres vorläufig zugelassen worden. Noch steht die Zustimmung des Parlaments aus. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes erwartet die zuständige Behörde laut Informationen der Tageszeitung El País für Oktober.

Das neue Gesetz soll ein „Mindestmaß an Rechten und Pflichten“ für Tiere und deren Besitzer festlegen. Das Ministerium für Soziale Angelegenheiten stellt Besitzern, die ihre Hunde, Katzen oder Frettchen ins Register eintragen, zusätzlich Subventionen von bis zu 5000 Euro in Aussicht, wenn alle erforderlichen Angaben gemacht wurden.

Dazu zählen unter anderem Informationen über das Tier bezüglich Alter, Impfungen und tiermedizinischer Untersuchungen. Gleichzeitig werden aber auch relevante Fakten über den eingetragenen Halter auf dem Haustierausweis registriert. Auf diese Weise soll das Aussetzen von Tieren erschwert werden und der allgemeine Tierschutz im Land verbessert werden.

„Personalausweis“ für Haustiere ist Teil des neuen Heimtiergesetzes

Die Anpassung des spanischen Tierschutzgesetzes und die Einführung des „Personalausweises“ stellt nur eine der Neuerungen dar, die das europäische Land für die Zukunft vorsieht. Zuvor war bereits beschlossen worden, dass Tiere vor dem Gesetz nicht mehr als Sache gelten sollen, sondern als fühlende Wesen. Ebenso wurden obligatorische Kurse für Hundehalter sowie die Verbote von Wildtierhaltung im privaten Bereich und im Zirkus beschlossen. Noch immer nicht von Einschränkungen betroffen soll indes der traditionelle spanische Stierkampf sein.

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Quellen

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