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Initiative für Tierschutz

Bundesrat stimmt Einführung von Register für Tierquäler zu

Ein Hund schaut traurig
Kein Tier sollte leiden – der Beschluss des Bundesrates für ein Register von Tierquälern ist ein großer Schritt hin zu mehr Tierwohl (Symbolbild) Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

02.11.2022, 16:57 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Das Land Brandenburg hat einen wichtigen Schritt für den Tierschutz in Deutschland gemacht. Mit einer Initiative des Landes, die im Bundesrat beschlossen wurde, soll nun ein deutschlandweites Register für Tierquäler eingerichtet werden.

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Nach einem Vorstoß des Landes Brandenburg hat sich der Bundesrat Ende Oktober mit der Frage beschäftigt, ob ein nationales Register für überführte Tierquäler eingeführt werden soll. Gegen Menschen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, konnten bislang nur auf kommunaler Ebene Haltungs- und Betreuungsverbote ausgesprochen werden. Waren die entsprechenden Personen verzogen, konnten sie im Flickenteppich untergehen und hielten häufig erneut Tiere unter bedenklichen Bedingungen. Ein nationales Register über ausgesprochene Verbote zur Tierhaltung soll hier den zuständigen Veterinärämtern und Vollzugsbehörden helfen, und künftiges Tierleid vermeiden.

Tierschützer begrüßen den Vorstoß zum Register für Tierquäler

Die Schaffung eines bundesweiten Registers über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote wurde von Peta begrüßt. Denn „regelmäßig entziehen sich Menschen, die Tiere gequält oder schwer vernachlässigt haben, der behördlichen Aufsicht durch einen Umzug“, wird Peter Höffken in der Pressemitteilung der Organisation zitiert. In einem neuen Landkreis fingen sie (Anm. der Red. „die Halter“) dann neu an, ohne dass das örtliche Veterinäramt die Vorgeschichte und etwaige Tierhalteverbote kenne.

Nach der wichtigen Entscheidung des Bundesrates sei es nun an der Bundesregierung, das Register so schnell wie möglich zu realisieren. „Durch das Register können künftig Fälle von schwerer Tierquälerei durch engmaschige behördliche Kontrollen schon im Vorfeld verhindert werden, daher erwarten wir von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine zeitnahe Umsetzung der Bundesratsentschließung“, sagt Höffken weiter.

Auch die brandenburgische Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnenbacher begrüßt den Schritt als „wichtige Initiative für mehr Tierschutz“, in der Pressemitteilung ihres Ministeriums. Ein Tier zu halten, bedeute, Verantwortung für dessen Wohlergehen zu übernehmen. Dies gelte für privat gehaltene und für wirtschaftlich genutzte Tiere gleichermaßen und werde durch das Tierschutzgesetz verbindlich gefordert. „Ein Tierhalteverbot wird nicht leichtfertig verhängt“, sagt Nonnenbacher weiter.

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Register wurde von „Arbeitsgruppe Tierschutz“ erarbeitet

In der Pressemitteilung des brandenburgischen Ministeriums heißt es weiter, die „Arbeitsgruppe Tierschutz“ habe bereits 2020 Vorschläge für die effektive Überwachung an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übermittelt. Zu den vorgeschlagenen Daten, die in einem Register über verhängte Tierhaltungsverbote aufgenommen werden sollen, gehörten unter anderem wesentliche Informationen zur:

  • Identifizierung der mit dem Verbot belegten Person,
  • der Behörde, die das Verbot verhängt habe,
  • sowie Informationen zum Umfang und der Dauer des verhängten Tierhaltungs- und Betreuungsverbots.

Dieser Beschluss des Bundesrates ist ein erster Schritt hin zu mehr Tierwohl, weitere Schritte muss nun der Bundestag erarbeiten. Schließlich ist es dann Sache der Bundesregierung, das Register für Tierquäler zu verabschieden. Im nächsten Schritt müsste die digitale Infrastruktur geschaffen werden, damit die zuständigen Behörden die relevanten Daten abrufen können. Daher ist bislang völlig unklar, wann man mit der Einführung des Registers rechnen kann. Auch ist noch nicht absehbar, inwiefern datenschutzrechtliche Bedenken in das Vorhaben hineinspielen könnten.

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