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Kühe als Klickmaschine

Kälbchen im Spa, Kuh in der Küche? Experten warnen vor Social-Media-Trends

Frau macht Selfie mit Kuh
Kühe für Klicks? Kuh-Videos sind im Trend, doch für die Tiere sind sie oft alles andere als spaßig. Foto: Getty Images
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Porträt Saskia Schneider auf dem PETBOOK Relaunch
Redaktionsleiterin

26. August 2025, 10:58 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Kühe in der Küche, Kälbchen im Spa – auf Instagram verbreiten sich zunehmend Videos, in denen Rinder in skurrilen Szenarien inszeniert werden. Viele Nutzer finden das „lustig“ oder „süß“. Doch genau genommen handelt es sich dabei um einen Missbrauch von Tieren für Reichweite, wie Tierschützer PETBOOK auf Anfrage bestätigen. Denn die vermeintlich harmlosen Trends können zu gesundheitlichen Schäden sowie zur Verharmlosung von Tierleid führen.

Eine Kuh in der Küche? Auf dem Instagram-Kanal eliaz_filmz zeigt Kanalbetreiber Elias Herrera Kuh Bruce in verschiedenen Szenarien, die meist im Chaos enden: Beim Spaghettikochen frisst Bruce erst das Baguette, klaut die rohen Spaghetti aus dem Topf und stößt dann alles vom Tisch. Über eine Million Aufrufe hat der Clip bereits. Kuh-Videos klicken – so scheint es. Ein weiterer viraler Trend: Kälbchen im Spa, die auf Laken liegen und mit Öl oder selbst angerührten Masken massiert werden. Wozu das Ganze? „Just for fun“ – „einfach zum Spaß“, wie es in der Beschreibung des Kanals eliaz_filmz steht. Aber ist es wirklich auch Spaß für die Kuh?

Tierleid und Missbrauch

Ob eine Kuh, die Spaghetti und Kuchen verspeist, oder ein Kalb mit Schaumbad und Pediküre – für Julia Weibel, Referentin für Tiere in der Landwirtschaft bei der Tierrechtsorganisation Peta, steht fest: „Solche Darstellungen in Social-Media-Videos sind in jedem Fall eine Form von Tierausbeutung für Klicks – sie gehen viral und sollen unterhalten. Dabei zeigen sie ein realitätsfernes Bild der natürlichen Bedürfnisse der Tiere: Keine Kuh hat Vorlieben für ungekochte Nudeln, kein Kalb das Bedürfnis nach einer Pediküre, kein Rind danach, geritten zu werden. Was hier als ‚lustig‘ verkauft wird, ist nichts anderes als Tierquälerei.“

Die Folgen könnten psychisch wie physisch sein: „Psychologisch kann damit sicher ein ‚Knacks‘ einhergehen – Angst, Rückzug, Vertrauensverlust. Physisch können Reitversuche oder das Verspeisen von Nahrungsmitteln, die den natürlichen Essgewohnheiten der Tiere nicht entsprechen, auch ein körperliches Nachspiel haben und vermeidbare Leiden und Schmerzen verursachen.“

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Im Extremfall besteht Lebensgefahr

Auch die Welttierschutzgesellschaft (WTG) sieht erhebliche Gefahren. Tierärztin Theresa Müschner-Siemens warnt insbesondere vor dem „Kochvideo“, in dem ein Rind große Mengen Brot, Baguette und Spaghetti frisst. Diese Ernährung könne „zu einer starken Übersäuerung des größten Vormagens, dem Pansen, führen – der Fachbegriff dafür ist Pansenazidose“. Die möglichen Folgen: Entzündungen, Bakterienbefall, schwere Komplikationen und im Extremfall Lebensgefahr.

Zudem reißt das Rind größere Stücke des Baguettes ab. Das liege daran, dass Rinder im vorderen Teil des Gebisses im Oberkiefer keine Zähne haben, erklärt die Expertin. Daher kauen Rinder Futterbestandteile auch wieder, um sie zu minimieren und „verdaulicher“ zu machen. Entsprechend könne das große Stück Baguette fast unzerkaut in der Speiseröhre landen und dort in den engsten Bereichen unter Umständen stecken bleiben. Als Folge durchleidet das Rind schmerzhafte Schlundkrämpfe. Falls die Speiseröhre vollständig verstopft, kann dies lebensbedrohlich für das Rind werden.

Auch beim angeblichen „Spa-Tag“ für Kälber sieht die WTG weitere Risiken: Menschliche Pflegeprodukte könnten das Hautmilieu der Tiere schädigen, Nagellack auf den Klauen sogar zu Entzündungen und Lahmheit führen.

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Ethik und Social Media

Beide Organisationen kritisieren, dass die Tiere zum Mittel für Reichweite degradiert werden. Für die Popularität der Account-Betreiber würden Lebewesen gegen ihren Willen ausgebeutet, so Weibel.

Die WTG spricht in diesem Zusammenhang von einem „Tierleidverdacht“. Christoph May, Referent Presse und Medien, erklärt: „Die Videos haben gemeinsam, dass die Tiere in verschiedenen unnatürlichen Situationen inszeniert werden. Dabei besteht immer die Gefahr, dass das Ziel, reichweitenstarken Content zu produzieren, auf Kosten der Tiere geht.“ Ob eine strafrechtlich relevante Tierquälerei vorliege, lasse sich anhand kurzer Videosequenzen jedoch oft nicht eindeutig nachweisen.

Auch interessant: Kuhkuscheln – so tiergerecht ist der neue Trend wirklich

Trend oder Ausnahme?

Einen eindeutigen Trend, bei dem vor allem Kühe und Kälber in den Fokus geraten, erkennen die Organisationen derzeit unterschiedlich. Peta erklärt: „Im Vergleich zu anderen Tieren sind uns sogenannte Nutztiere dabei in der Breite noch nicht aufgefallen.“ Zwar gebe es immer wieder virale Clips mit Babyziegen oder Schweinen, diese seien aber die Ausnahme. Die Gefahr liege vielmehr darin, dass „der übergriffige Umgang mit den Tieren normalisiert wird, gar zur Nachahmung animiert und die arteigenen Verhaltensweisen und Bedürfnisse der Tiere verkannt“ würden.

Die WTG verweist auf frühere Social-Media-Trends, die Tiere massiv belastet haben – von inszenierten Tierrettungen bis hin zur „Animal Crush-Challenge“. Auch die „#kulikitaka-Challenge“, bei der Rinder gezielt erschreckt wurden, sei ein Beispiel dafür, wie Internetphänomene zu Tierleid führen können. „Die Praxis, menschliche Nahrung für Klicks an Tiere zu verfüttern, hat in Social Media also durchaus Vorbilder“, warnt May.

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Sind Kuh-Videos gesetzlich erlaubt?

Juristisch sind die Grenzen fließend. Peta verweist auf das Tierschutzgesetz: Wer Tieren erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, kann nach § 17 TierSchG mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Das Verfüttern ungeeigneter Lebensmittel oder riskante Reitszenen könnten „eine strafbare, quälerische Tiermisshandlung darstellen“. Weibel kritisiert, dass „das geltende Tierschutzrecht in der Praxis oftmals nicht konsequent umgesetzt und verfolgt“ werde.

Auch die WTG fordert mehr Regulierung. Sie setzt sich mit einer Petition dafür ein, die Darstellung von Tierleid in sozialen Medien gesetzlich zu verbieten und Tiere in den § 131 StGB aufzunehmen, der bisher nur Gewaltdarstellungen gegenüber Menschen erfasst (PETBOOK berichtete).

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Wie sollten Nutzer reagieren?

Die Verantwortung sieht Peta klar auch bei den Konsumenten: „Ein guter Wegweiser kann sein, sich zu fragen, wie man sich selbst in der Situation fühlen würde“, sagt Weibel. Likes, Follows und Shares würden die Reichweite der problematischen Inhalte erhöhen – stattdessen sollten Nutzer solche Videos konsequent melden.

Die WTG formuliert dazu drei Fragen für Content-Ersteller – die aber auch Zuschauer nutzen können:

  1. Steht die Belustigung über den Bedürfnissen des Tieres?
  2. Zeigt das Tier Unwohlsein?
  3. Könnte der Beitrag Nachahmung hervorrufen, die zu Tierleid führt?

„Wenn eine oder mehrere dieser Fragen mit Ja zu beantworten sind, sollte auf die Erstellung oder Verbreitung verzichtet werden“, so May. Da bei den gezeigten Videos der Rinder das Tierleid nicht eindeutig zu belegen ist, aber durchaus ein Verdacht besteht, empfehlen wir, über die Nachrichtenfunktion nach weiteren Informationen und Hintergründen zur Aufnahme zu fragen. Tierschutz-Engagierte können die Ersteller*innen darauf hinweisen, dass der Kontext fehlt und sie Tierleid vermuten. Wenn darauf keine aufschlussreiche Reaktion erfolgt, sollte man auch diese Inhalte konsequent melden. Öffentliche Kommentare unter den Posts sollten unbedingt unterbleiben, da dies nur die Reichweite der Beiträge weiter erhöhen würde.

Fazit

Obwohl Kühe in der Küche oder Kälbchen im Schaumbad auf den ersten Blick amüsant wirken mögen, warnen Experten deutlich vor den Folgen. Falsche Ernährung kann lebensgefährlich sein, Pflegeprodukte oder ungewohnte Situationen verursachen Stress, Angst und Krankheiten. Peta spricht von klarer Tierausbeutung und möglicher Tierquälerei, die WTG sieht mindestens einen „Tierleidverdacht“.

Beide Organisationen sind sich einig: Wer solche Inhalte sieht, sollte sie kritisch hinterfragen, nicht weiterverbreiten und im Zweifel melden. Denn Tiere sind keine Unterhaltungsobjekte – und haben ein Recht, auf artgerechte Behandlung.

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