
2. Mai 2025, 13:48 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Die Sächsische Schweiz ist für viele Naturfreunde ein besonderes Urlaubsziel. Aber was muss man eigentlich beachten, wenn man dem Freistaat einen Besuch abstatten möchte? Darf der Hund überall laufen, oder gibt es Leinenpflicht in Sachsen?
Wer mit seinem Hund in Sachsen unterwegs ist, muss einiges beachten – denn eine einheitliche Leinenpflicht wie in manch anderen Bundesländern gibt es hier nicht. Stattdessen bestimmen Städte und Gemeinden selbst, wo Hunde an die Leine müssen. Und das kann schnell teuer werden: Bei Verstößen drohen Bußgelder von mehreren tausend Euro. PETBOOK erklärt, wo welche Regeln gelten – und warum es nicht nur um Anleinpflicht, sondern auch um Maulkorb, Freilaufzonen und besondere Schutzgebiete geht.
Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht in Sachsen?
Eine allgemeine Leinenpflicht, wie sie manche Bundesländer kennen, gibt es im Freistaat Sachsen nicht. Entsprechend kann jede Kommune in Form einer Gefahrenabwehrverordnung oder Polizeiverordnungen ihre eigenen Regeln zur Leinenpflicht aufstellen. Und das tun sie auch – mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro pro Verstoß. Exemplarisch folgen hier die Regelungen für die drei größten Städte in Sachsen.
Leipzig
Die Polizeiverordnung von Leipzig definiert klare Regeln über die Leinenpflicht auf ihrem Verwaltungsgebiet. Paragraf 20 schreibt vor, dass Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün und Erholungsanlagen an die Leine müssen. Dies gilt nicht für ausgewiesene Freilaufflächen.
Zum Schutz von Menschen und Tieren müssen sie stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt oder dürfen nur mit Leine gesichert am Ort belassen werden. Spiel- und Sportplätze sind in Leipzig tabu für Hunde. In größeren Menschenansammlungen sollen die Tiere zusätzlich einen Maulkorb tragen. Für arbeitende Hunde sowie Begleithunde gibt es Ausnahmen.
Dresden
In der Polizeiverordnung Dresdens findet sich in Paragraf 7 eine Leinenpflicht für Hunde an bestimmten Orten:
- bei Menschenansammlungen,
- im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel
- sowie in aufgeführten Gebieten
Diese Gebiete erstrecken sich über den Ortsamtsbereich Altstadt und Neustadt und sind der PDF-Datei der Verordnung mit einem Lageplan zu entnehmen. Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz, für Dienst- und Blindenführhunde. Ein Hundeverbot gilt auf öffentlichen Spielplätzen, Sportplätzen und Brunnen.
Zwickau
In Zwickau wird die Leinenpflicht auch über eine Polizeiverordnung geregelt. Laut Paragraf 4 hat der Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf öffentlichen Straßen nicht
ohne Aufsicht einer hierfür geeigneten Person frei herumläuft. Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen an der Leine geführt werden. Solange es sich nicht um gekennzeichnete Freilaufflächen handelt.
Ein Betretungsverbot für Hunde gilt auf allgemein zugänglichen Sport- und Spielplätzen und ausgewiesenen Liegeflächen. In größeren Menschenansammlungen, insbesondere auf dem Gebiet von Stadtfesten, Musikveranstaltungen, Umzügen und Jahrmärkten müssen Hunde zusätzlich einen Maulkorb tragen und an der kurzen Leine geführt werden. Arbeitende Hunde und Assistenzhunde sind davon ausgenommen.
Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?
Wie viele andere Bundesländer kennt auch Sachsen sogenannte Listenhunde, bzw. stellt Sonderregeln für als gefährlich eingeschätzte Tiere auf. Das „Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden“ (GefHundG) definiert diese. Für bestimmte Rassen gilt demnach automatisch eine Gefährlichkeitsvermutung:
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
- sowie deren Kreuzungen.
Diese Hunde dürfen nur mit Genehmigung gehalten und müssen außerhalb eines sicher eingezäunten Grundstücks immer an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Die Haltung erfordert zudem den Nachweis besonderer Sachkunde und eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die Vermutung der Gefährlichkeit kann im Einzelfall durch ein anerkanntes Wesenstest-Gutachten widerlegt werden. Wie dieser Sachkundenachweis genau aussehen soll, regelt eine Verordnung zur Durchführung des Gesetzes.
Gibt es Sonderregeln zur Brut- und Setzzeit?
Eine gesonderte Regel zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit findet sich in den Gesetzen Sachsens nicht. Laut dem Waldgesetz Paragraf 11 darf jeder den Wald betreten, also auch Hunde. Die Auflage ist: „Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört oder gefährdet, der Wald und die Einrichtungen im Wald nicht beschädigt, zerstört oder verunreinigt werden sowie die Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigt wird.“
Im Jagdgesetz findet sich in Paragraf 27 aber, dass Hunde in Jagdbezirken nicht ohne Aufsicht frei laufen dürfen. Wildernde Hunde dürfen in Sachsen nur mit vorheriger Genehmigung der Jagdbehörde getötet werden. Die Jagdbehörde darf die Genehmigung im Einzelfall nur erteilen, wenn der Nachweis erfolgt, dass sich ein wildernder Hund nicht nur vorübergehend in einem Jagdbezirk aufhält und die Beunruhigung des Wildes nicht auf andere Weise verhindert werden kann.

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Des Weiteren findet sich auch in der Verordnung über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz eine Leitlinie zur Leinenpflicht. Laut Paragraf 6 ist es verboten, Hunde im Gebiet des Nationalparks unangeleint laufen zu lassen.
In Sachsen gab es bereits Fälle der Afrikanischen Schweinepest, die auch mit der Verhängung von Sperr- und Pufferzonen gefährdeter Gebiete einherging. Entsprechend kann in diesen Gebieten Sachsen dann auch eine Leinenpflicht verhängt werden, aktuell hat es 2025 jedoch noch keine Fälle gegeben. Aktuelle Informationen und Verordnungen finden sich auf der Website des Bundeslandes.
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