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Rechtliches

Leinenpflicht für Hunde in Sachsen-Anhalt – welche Regeln 2025 gelten

Eine Frau geht mit ihrem Hund in Sachsen-Anhalt spazieren
Darf man mit dem Hund in den Harz reisen? Die Gesetze und Regelungen zur Leinenpflicht verraten es Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

29. April 2025, 10:41 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

In Sachsen-Anhalt müssen Hunde nicht überall an die Leine – aber bellen zur Mittagszeit ist streng genommen schon ein Problem. Während Städte wie Magdeburg die Nachtruhe verteidigen, herrscht im Harz während der Brut- und Setzzeit strikte Leinenpflicht. PETBOOK zeigt, wo was gilt.

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In Sachsen-Anhalt gibt es keine einheitliche Leinenpflicht. Jede Kommune regelt selbst, wo Hunde an die Leine müssen. Zusätzlich gilt in Wäldern und Naturschutzgebieten, etwa im Harz, eine saisonale Anleinpflicht – die auch wieder jede Kommune einzeln durchsetzen kann. Wer Urlaub mit Hund plant, sollte die regionalen Vorschriften genau kennen – ein Überblick.

Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt gibt es keine allgemeine Verordnung über eine landesweite Leinenpflicht. Als Pflicht findet sich in dem Gesetz zur „Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren“ lediglich: „Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen“ (Paragraf 2).

Das heißt, jede Kommune in Sachsen-Anhalt kann ihre eigenen Regelungen und Verordnungen zur Leinenpflicht aufstellen. Exemplarisch folgen hier die drei größten Städte des Bundeslandes.

Magdeburg

Laut der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt heißt es in Paragraf 6: „Haustiere und andere Tiere sind so zu halten oder außerhalb umfriedeten Besitztums so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Tiere nicht durch lang andauerndes Bellen, Heulen oder ähnliche Geräusche die Nachbarn in ihrer Mittags- und Nachtruhe stören.“

Außerdem dürfen Hunde außerhalb umfriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Auf Straßen und in Grünanlagen innerhalb der bebauten Ortslage sind Hunde an der Leine zu führen. Wenn eine Begegnung mit anderen Personen unmittelbar bevorsteht, sind Hunde an der Leine so zu führen, dass sie nicht mehr als einen Meter vom Führenden entfernt sind.

Halle (Saale)

Die Stadt Halle weist auf ihrer Website darauf hin, dass auf öffentlichen Straßen, Anlagen und in öffentlichen Einrichtungen eine generelle Leinenpflicht für Hunde gilt. Für gefährliche Hunde gilt zusätzlich eine Maulkorbpflicht. In der freien Landschaft dürfen Hunde in der Zeit vom 16. Juli bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres unter Aufsicht ohne Leine laufen. Vom 1. März bis 15. Juli herrscht auch in der freien Natur zum Schutz des Wildes und der bodenbrütenden Vögel Leinenpflicht. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

Dessau-Roßlau

Auch in Dessau-Roßlau beschäftigt sich eine Gefahrenabwehrverordnung mit der Leinenpflicht für Hunde auf dem Stadtgebiet. Diese enthält einen ähnlichen Zusatz wie der Magdeburgs, dass Haustiere nicht die Mittags- und Nachtruhe stören dürfen. Zusätzlich besagt Paragraf 5 der Verordnung hier: Hunde dürfen außerhalb umfriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen innerhalb bebauter Stadt-/Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden.

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Auch bei größeren Menschenansammlungen (z. B. Veranstaltungen oder an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs) und in Fußgängerzonen sind Hunde so an der Leine zu führen, dass die Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen ist.

Außerhalb bebauter Anlagen sind Hunde ohne Aufforderung an die Leine zu nehmen, wenn sich andere Personen nähern. Für das Führen von Tieren in der freien Landschaft verweist die Stadt ebenfalls auf das Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalts (LWaldG). Diese Regelungen gelten nicht für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.

Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?

Das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt beschäftigt sich vor allem mit Tieren, die als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft werden. Allerdings steht im Gesetz selbst nicht, ob dies Hunde bestimmter Rassen betreffen soll, sondern dass sie aufgrund ihrer phänotypischen Eigenschaften bewertet werden.

Stattdessen beruft es sich auf „Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz“ auf Bundesebene. Dies beschäftigt sich mit Hunden, die Aufgrund ihrer vermuteten Gefährlichkeit nicht nach Deutschland gebracht werden dürfen. Daher gelten die betreffenden Hunde als Listenhunde in Sachsen-Anhalt und die Haltung ist mit Sonderregeln verbunden.

Genauer regelt es die Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes (HundeVO LSA). Dort finden sich:

Demnach müssen diese Tiere sowie Hunde, die sich durch Biss, Anspringen oder drohendes Verhalten tatsächlich als gefährlich erwiesen haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke nur von der Hundehalterin oder dem Hundehalter geführt werden. Außerdem muss der Hund an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Beim Gassigehen muss der Halter ein gültiges Personaldokument und die Bescheinigung über die Antragstellung zur Haltung eines gefährlichen Hundes vorzeigen (Paragraf 5).

Gibt es Sonderregeln zur Brut- und Setzzeit?

Im Waldgesetz von Sachsen-Anhalt (LWaldG) wird in Paragraf 28 ein Zeitraum für die Brut- und Setzzeit definiert. Demnach dürfen Hunde vom 1. März bis 15. Juli nur angeleint im Wald und angrenzenden öffentlichen Straßen und Gebieten laufen. Ausnahmen gelten für Jagd-, Hüte-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.

Auch außerhalb der Brut- und Setzzeit ist es verboten, Hunde ohne Aufsicht frei laufen zu lassen. Gemeinden und Verbandsgemeinden können aber durch die Gefahrenabwehrverordnung für bestimmte Gebiete Ausnahmen zulassen. Wenn sich Halter nicht an die Regeln halten, kann es laut Paragraf 31 des Landesjagdgesetzes von Sachsen-Anhalt im schlimmsten Fall dazu kommen, dass wildernde Hunde getötet werden.

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Weitere Vorschriften zur Leinenpflicht in Sachsen-Anhalt 2025

Auch das Bundesland Sachsen-Anhalt bereit sich auf mögliche Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest vor. Aktuell gab es noch keine Fälle und entsprechend auch keine Sperrzonen bzw. Gebiete, in denen eine gesonderte Leinenpflicht verhängt wurde.

Sie wohnen in Sachsen-Anhalt und/oder vermissen eine kommunale oder aktuelle Regelung zur Leinenpflicht 2025 in diesem Artikel? Schreiben Sie uns an redaktion@petbook.de.

Themen Rechtliches

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