5. August 2025, 15:14 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten
Als der zweijährige Bengal-Kater Nando eines Morgens humpelnd und verletzt auf dem Sofa liegt, ahnen seine Halter noch nicht, dass er angeschossen wurde – mit einem Kleinkaliberprojektil. Der Fall wirft nicht nur Fragen zum Tierschutz auf, sondern auch zum Zustand unserer Gesellschaft.
Am 21. März geht Nando wie gewohnt durch die Katzenklappe in die Nacht. Für seine Halter, Ralf Teichmüller und seine Lebensgefährtin, ist das nichts Ungewöhnliches: Der temperamentvolle Bengal-Kater lebt als Freigänger, liebt seine nächtlichen Streifzüge und kehrt morgens zum Frühstück zurück. Doch an diesem Morgen liegt er bereits auf dem Sofa – und etwas stimmt nicht.
Das Projektil war tief im Knochen
„Er humpelte und hatte eine Wunde an der Innenseite des Oberschenkels. Wir dachten erst, er hätte sich irgendwo verletzt“, erzählt Ralf Teichmüller im Gespräch mit PETBOOK. Doch die Verletzung heilt nicht. Als der Kater am Montag immer noch Schmerzen hat, geht es zum Tierarzt – und wenig später zur Tierklinik in Braunschweig. Dort bringt ein Röntgenbild die Wahrheit ans Licht: In Nandos Bein steckt das Projektil einer Schusswaffe vom Kaliber .22. Der Kater wurde wahrscheinlich vorsätzlich angeschossen.
„Der Operateur, selbst Jäger, hat das sofort erkannt“, erzählt Teichmüller. Das Bein musste komplett geöffnet und mit über vier Litern Flüssigkeit gespült werden, weil Haare, Dreck und Bakterien in der Wunde waren. Anschließend bekommt Kater Nando eine Metallschiene eingesetzt. „Wir haben das Projektil mitbekommen – ich bin damit sofort zur Polizei und habe Anzeige erstattet.“
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„Der zuständige Beamte war – sagen wir – wenig engagiert“
Das Projektil wird übergeben, Fotos der OP-Wunde liegen vor. Trotzdem passiert – fast nichts. Zwar holt der ermittelnde Beamte eine Liste registrierter Waffen im Ort ein, doch eine ballistische Untersuchung unterbleibt.
„Der zuständige Beamte war – sagen wir – wenig engagiert“, schildert Teichmüller den Fall aus seiner Sicht. „Er meinte sinngemäß, der Kater hätte in der Nacht ja weit weglaufen können. Aber Nando ist keiner, der kilometerweit stromert. Der kann auch mal stundenlang unter einem Busch sitzen und Mäuse beobachten. Er hat sich schon immer in der Nähe des Hauses aufgehalten – das war auch an unserem alten Wohnort so.“ Teichmüller ist sich sicher: Das Ganze passierte in der Nähe des Hauses.
„Unsere Einwände wurden telefonisch abgeschmettert“
„Mit einer ballistischen Untersuchung hätte man die verdächtigen Waffen sicherstellen, Probeschüsse machen und die Tatwaffe identifizieren können“, sagt Teichmüller. Doch mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, „da es nicht möglich ist, einen Täter zu ermitteln“, wie man Teichmüller als Begründung mitteilt. Über seinen Anwalt erhält er Einblick in die Ermittlungsakte.
Demnach ist die Polizei der Auffassung, „dass sich anhand des Projektils keine Rückschlüsse auf die benutzte Waffe führen lassen“ und dass es sich um ein Kleinkaliber handelt, aber eine Untersuchung des Projektils „zum jetzigen Zeitpunkt als entbehrlich erachtet wird.“
„Unsere Einwände, dass Nando nicht weit weg von unserem Haus geht, wurden bereits in der laufenden Ermittlung telefonisch abgeschmettert“, erzählt Teichmüller. „Nach hiesiger Einschätzung sei nicht unbedingt davon auszugehen, dass die Katze im Dorf angeschossen wurde.“
„Meines Erachtens wurden viele Aspekte nicht berücksichtigt“
Teichmüller und sein Anwalt werden nun gegen die Einstellung des Verfahrens Einspruch einlegen. „Meines Erachtens wurden viele Aspekte nicht berücksichtigt – gerade was das verwendete Geschoss und auch die Wunden von Nando angeht“, begründet der Katzenhalter seine Entscheidung.
„Ich werde eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft einreichen, damit das Verfahren wieder aufgenommen wird. Außerdem nehme ich Kontakt zum Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium auf. Es gibt ein Eckpunktepapier, das vorsieht, den Radius für sogenannte ‚wildernde‘ Katzen auf 350 Meter zu erweitern – gleichzeitig sollen Hauskatzen und auch Hunde nicht mehr einfach abgeschossen werden dürfen. Das ist zwar noch nicht in Kraft, aber ich will den Fall dort einbringen.“
Tierarztkosten von über 8000 Euro
Mittlerweile liegt die Höhe des entstandenen Schadens bei über 8000 Euro. Denn Nandos Wunde entzündete sich mehrfach, riss auf und musste erneut versorgt werden. „Es war eine never-ending Geschichte“, sagt Teichmüller. „Er musste mehrfach operiert werden und wir mussten sein Bein mehrfach neu verbinden lassen, er bekam Socken statt Verband.“ Beim Röntgen wurde später sogar Eiter zwischen Knochen und Platte entdeckt. Einige Zeit ist nicht sicher, ob er das Bein überhaupt behalten wird. Bis heute ist die Heilung nicht abgeschlossen. „Und es ist ja nicht abzusehen, ob noch Spätfolgen auftreten“, fügt Teichmüller an.
Doch nicht nur das körperliche Leid des Tiers belastet die Familie. Auch die psychischen Folgen für Kater Nando sind gravierend: „Er ist schreckhaft geworden. Wenn draußen ein Ast knackt, zuckt er zusammen. Das war vorher nicht so.“
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Was sagt die zuständige Polizeidienststelle?
PETBOOK fragte bei der zuständigen Polizeidienststelle nach und bat um Stellungnahme zu dem Fall. Konkret wollten wir wissen, warum in diesem Fall keine ballistische Untersuchung des Projektils vorgenommen wurde, um einen Abgleich mit registrierten Waffen vorzunehmen – insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein konkreter Sachschaden in Höhe mehrerer Tausend Euro entstanden ist.
Zudem fragten wir nach, wie die zuständige Dienststelle den Fall von Kater Nando aus Sicht des Tierschutzes bewertet – auch im Hinblick auf die in Niedersachsen geplante Novellierung des Jagdgesetzes, in der der Schutz von Haustieren gestärkt werden soll?
Die Pressestelle der Polizeidirektion Braunschweig teilt daraufhin mit, dass die Pressehoheit mittlerweile gewechselt hat und bei der Staatsanwaltschaft in Hildesheim liegt. Dort antwortete Christina Wotschke, Pressesprecherin und Erste Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hildesheim auf die Frage: „Eine ballistische Untersuchung ist nicht erfolgt, weil nach Auskunft des Landeskriminalamts sich nur anhand des Projektils kein Rückschluss auf die benutzte Waffe führen lässt. Man könne nicht einmal sagen, ob eine Lang- oder Kurzwaffe benutzt worden sei.“
Die Frage nach der Bewertung aus Sicht des Tierschutzes kann von der Staatsanwaltschaft nicht beantwortet werden: „Die Staatsanwaltschaft bewertet nicht, sondern ist Strafverfolgungsbehörde“, heißt es. Für Teichmüller stellen die Informationen der Staatsanwaltschaft in dieser Form nichts Neues dar, wie er PETBOOK mitteilt.
„Es muss sich grundsätzlich etwas ändern“
„Dieses ganze Vorgehen macht uns einfach nur sprach- und fassungslos“, fasst Teichmüller zusammen. Nicht wegen des Schusses allein, wie Teichmüller ausführt. Sondern wegen der Gleichgültigkeit. „Nando ist für uns immer ein Familienmitglied.“ Trotzdem will er weiterkämpfen. Nicht nur für Gerechtigkeit in seinem Fall, sondern für alle Halter da draußen, wie er sagt.
„Ich will, dass der Fall ernst genommen wird. Dass das Projektil untersucht wird. Ich erwarte, dass der Schütze gefunden wird – zumindest, wenn es sich um eine registrierte Waffe handelt.“ Teichmüller fragt sich auch: Was hätte passieren können, wenn das Ganze tagsüber stattgefunden hätte? „Was, wenn in diesem Moment ein Kind um die Ecke läuft und sagt ‚Oh, eine schöne Katze‘ – und wird getroffen? Ein .22er-Kaliber könnte ein Kind töten. Das macht mir Angst.“
Mittlerweile engagiert sich die Familie auf Instagram, informiert auf einer eigenen Website über den Gesundheitszustand von Kater Nando und sucht den Austausch mit anderen Betroffenen. Und sie hofft auf politische Bewegung: In Niedersachsen ist eine Reform des Jagdgesetzes in Arbeit, die Haustiere besser schützen soll. „Es geht uns nicht um Rache. Wir wollen, dass sich im System etwas ändert.“
Sie haben einen ähnlichen Fall erlebt?
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