13. August 2025, 6:17 Uhr | Lesezeit: 12 Minuten
Immer wieder gibt es Berichte über Hunde, die von der Polizei erschossen werden, weil sie aggressiv gewesen seien. Der Aufschrei in der Öffentlichkeit danach ist meist groß, vor allem in den sozialen Netzwerken fragen sich viele, ob es keine anderen Möglichkeiten gegeben hätte. Doch wann dürfen Polizisten überhaupt zur Waffe greifen und einen Hund erschießen? Welche Voraussetzungen müssen vorliegen und wie ist ein Schuss auf Tiere zu werten? PETBOOK fragte bei Ausbildern und der Gewerkschaft der Polizei nach.
Jüngste Fallbeispiele zeigen, warum die Polizei Hunde erschießt
Ein Paar geht Ende Juni dieses Jahres mit seinem Hund am Strand auf der Urlaubsinsel Sylt spazieren. Halter und Hund spielen, das Spiel wird wilder, und plötzlich beißt das Tier seinem Herrchen die Fingerkuppe ab. Die Ehefrau ruft einen Krankenwagen und die Polizei. Kurz darauf ist der Hund tot, erschossen von den eingetroffenen Beamten. Das Tier sei aggressiv gewesen und auf die Polizisten zugelaufen, heißt es später laut Medienberichten. Die Hundehalterin, Ehefrau des Bissopfers, bestreitet das. Sie sei mit ihrem Hund zur Seite ans Wasser gegangen, damit ihr Mann medizinisch versorgt werden könne. Daraufhin habe die Polizei ihr zugerufen, sie solle von dem Hund weggehen. Dann sei der Schuss gefallen. Die Halterin macht der Polizei nun Vorwürfe: Hätten die Beamten das Tier nicht gerufen, würde es noch leben. Der Hund sei ihr „ein und alles“ gewesen. 1
Wenige Wochen später muss ein Rottweiler am Bahnhof Ratzeburg (Schleswig-Holstein) sein Leben lassen – auch er stirbt durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe. Zuvor hatten Passanten einen offenbar alkoholisierten Mann gemeldet, der seinen großen, mit Maulkorb und Leine gesicherten Hund, kaum mehr unter Kontrolle habe. Als die Beamten am Bahnhof eintreffen, wollen sie das Tier offenbar an sich nehmen, womit dessen Halter jedoch nicht einverstanden ist. Vielmehr möchte er mit dem Tier in einen Zug steigen. 2 3
Hunde, die angreifen, werden erschossen
Der Mann habe sich „unkooperativ“ gezeigt, die Beamten hätten daraufhin Pfefferspray einsetzen müssen, heißt es später in einer Pressemitteilung. Die während des Einsatzes „aufgeheizte Stimmung“, so Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Einsatz, habe sich schließlich auf den Hund übertragen, „sodass dieser es geschafft haben soll, sich aus Halsband und Maulkorb zu befreien“. Als das Tier laut Mitteilung daraufhin versuchte, einen Polizeibeamten anzugreifen, erschoss dieser den Hund.
In Salzwedel (Sachsen-Anhalt) feuerte ein Beamter im Dezember 2023 sechs Schüsse auf einen Hund ab, der zuvor die Leiche seiner Besitzerin beschützt hatte, wie etwa die Mitteldeutsche Zeitung berichtete. Die Beamten seien sich nicht sicher gewesen, ob die Frau nicht vielleicht noch lebt. Der Hund aber habe sie nicht herangelassen, um das überprüfen zu können, erklärte die Polizei anschließend Medienberichten zufolge. Die Hilfe von Tierschützern hätten die Beamten allerdings zuvor abgelehnt, weshalb die Schüsse später scharfe Kritik in der Öffentlichkeit auslösen. 4
Polizei erschießt Hunde, sobald sie akut Menschenleben gefährden
Doch nicht nur, wenn Tiere als aggressiv eingeordnet werden, kann die Polizei zur Waffe greifen. Gefahr durch einen Hund kann auch in anderen Fällen drohen. Im Februar 2020 machte ein Einsatz bundesweit Schlagzeilen, der zuerst eine gesperrte Autobahn in Niedersachsen und dann einen erschossenen Hund zur Folge hatte.
Auf der Autobahn 29 zwischen Rastede und Jaderberg war den Beamten zuvor ein freilaufender Hund gemeldet worden. Damit das Tier nicht vor Autos läuft und womöglich schwere Unfälle auslöst, hatten Beamte zunächst versucht, es einzufangen. Dazu war zwischenzeitlich ein Abschnitt der Autobahn gesperrt worden, denn das Tier lief inzwischen auch auf der Gegenfahrbahn herum. Bis zu zehn Einsatzkräfte hätten sich laut Medienberichten daran versucht, das Tier dingfest zu machen – erfolglos. Nachdem auch der Schuss aus einem Betäubungsgewehr nicht gewirkt hatte, habe ein Beamter schließlich zur Maschinenpistole gegriffen und das immer noch umherirrende Tier getötet.
Wenn es um Tiere geht, kochen Emotionen hoch
Die Empörung darüber vor allem in den sozialen Netzwerken war auch in diesem Fall groß. Musste das sein, fragten sich viele. „Trotz der Sperrung der Autobahn war nicht auszuschließen, dass das Tier einen schweren Unfall hätte auslösen können. Bitte habt dafür Verständnis. Kein Polizeibeamter tut so etwas gerne, und es tut uns wirklich leid um den Hund“, schrieb die Polizei danach auf Facebook in einem kurz darauf wieder gelöschten Post, wie etwa das ARD-Magazin „Brisant“ berichtete.
Wer allerdings weiß, welch Umgangston mitunter in den sozialen Medien herrscht, kann sich die Gründe dafür denken. Denn vor allem, wenn es um Tiere geht, schlagen die Gefühle oft hohe Wellen. „Das Thema ist sehr emotional besetzt“, sagt auch der Sprecher der Polizeigewerkschaft GdP im Gespräch mit PTBOOK.
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Schüsse auf ein Tier nur, wenn es nicht anders geht
Ob Menschen einen Hund für gefährlich halten oder nicht, hängt oft mit persönlichen Erfahrungen zusammen. Besonders furchtsame Zeitgenossen trauen sich kaum in ein Geschäft hinein, wenn vor dessen Tür ein Hund angebunden ist. Andere dagegen gehen auf das Tier zu und streicheln es ungefragt. Beides ist nicht empfehlenswert, dennoch zeigt es: Die Furcht vor Hunden ist sehr individuell.
Für Polizisten im Einsatz jedoch gilt, dass allein persönliche Ängste beim Griff zur Waffe keinen Ausschlag geben dürfen. „Es spielt auch keine Rolle, welcher Einsatz gerade läuft“, so ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) auf PETBOOK-Nachfrage. „Um überhaupt auf einen Hund schießen zu dürfen, muss eine konkrete Gefahr vorliegen, und diese muss die Polizei eindämmen.“ Grundsätzlich müsse die Verhältnismäßigkeit für einen Schusswaffeneinsatz gegeben sein, denn im Anschluss an eine Schussabgabe müsse der Beamte unter Umständen nachweisen können, „dass er alles richtig gemacht hat“, heißt es seitens der GdP.
Diensthundeführer können Situationen entschärfen
Der Griff zur Waffe sei in jedem Fall das letzte Mittel, das eingesetzt werden dürfe. Zunächst müsse anders versucht werden, einem Tier Herr zu werden, etwa durch Einfangen oder durch einen Schuss aus einem Betäubungsgewehr. „Wenn genug Zeit ist, kann auch ein Hundeführer der Polizei mit seinem Tier dazugerufen werden“, teilt der Sprecher weiter mit. Mitunter helfen die Anwesenheit eines anderen Hundes und eines erfahrenen Hundehalters, um ein Tier zu beruhigen und einzufangen.
So geschah es offenbar bei einem Einsatz in Berlin-Marzahn. Dort starb im Dezember 2024 ein Belgischer Schäferhund, nachdem er auf Beamte zugestürmt war und sich ein Polizist daraufhin zu seiner Waffe gegriffen hatte. Zuvor hatten die Einsatzkräfte einen Diensthundeführer und Tierfänger als Unterstützung hinzugerufen, die jedoch nichts ausrichten konnten. An jenem Abend war die Polizei zunächst wegen häuslicher Gewalt nach Marzahn gerufen worden. Während dieses Einsatzes hatte der später erschossene Hund eine Polizistin in den Arm gebissen. Dennoch war das Tier zunächst bei seinem Halter geblieben, wie aus Medienberichten hervorgeht. 5
Kurz darauf musste die Polizei erneut zu dem Anwesen ausrücken. Nachbarn hatten einen aggressiven, im Hof angebundenen Hund gemeldet. Es war dasselbe Tier, das sich – vermutlich aufgeschreckt durch Böllergeräusche aus der Ferne – jedoch nicht beruhigen ließ. Schließlich riss sich das Tier los und rannte umher. Auch ein hinzugerufener Hundeführer und Tierfänger konnten den Hund nicht zur Ruhe bringen. Nachdem er auf einen Beamten zugerannt war, griff der Polizist zur Waffe und traf das Tier tödlich. 6
Gravierende Folgen für Beamte
Offensichtlich hatte die Polizei vor den tödlichen Schüssen auf den Hund alles versucht, um das Tier zu beruhigen und einzufangen. Letztlich konnte der Griff zur Waffe aber nicht verhindert werden. „Irgendwann kann es leider dazu kommen, dass auf ein Tier geschossen wird“, sagt dazu ein Sprecher der Gewerkschaft der Polizei im PETBOOK-Gespräch. „Aber das passiert wirklich erst, wenn es nicht mehr anders geht.“ Nur wenn eine Gefahr für beteiligte Beamte oder andere Personen nicht anders abgewendet werden kann, darf als letzte Konsequenz geschossen werden.
2019 kam es auf einem Spielplatz in Krefeld (Nordrhein-Westfalen) dazu. Dort hatte ein Belgischer Schäferhund bereits mehrere Kinder attackiert und gebissen, als die Polizei hinzugerufen wurde. „Wenn ein Notruf abgesetzt wird, ist es ja oft so, dass der Hund bereits jemanden verletzt hat“, so der GdP-Sprecher. Aber auch dann werde nicht sofort geschossen. Je nach Sachlage und der Situation am Einsatzort wird entschieden, was zu tun ist. Notfalls könne auch erst nach dem Hund getreten werden, um ihn von Attacken abzuhalten, oder ein Tierarzt mit Betäubungsgewehr zum Einsatz kommen.
„Keine Polizistin und kein Polizist schießt gerne auf einen Hund“
In Krefeld ließ sich der Belgische Schäferhund auch nach längerer Zeit weder einfangen noch beruhigen, sodass ein Beamter schließlich zwei Schüsse auf das Tier abfeuerte. Ein Tierarzt schläferte den verletzten Hund daraufhin ein. An Beamten, so heißt es seitens der GdP, gehe so ein Einsatz nicht spurlos vorbei.
„Keine Polizistin und kein Polizist schießt gerne auf einen Hund, viele haben schließlich selbst einen“, so der Sprecher. Schüsse auf Tiere hätten für Polizisten zudem „teils gravierende Folgen. Sie werden vor allem in den sozialen Medien stark verfolgt und attackiert, mitunter passiert das sogar im privaten Umfeld.“
Bei schwer verletzten Tieren muss geschossen werden
Dass die Polizei Hunde erschießt, kommt nicht so oft vor, wie man durch Medienberichte vielleicht den Eindruck bekommen mag. Absolute Seltenheiten sind Schüsse auf Tiere allerdings auch nicht. In Berlin wurden im Jahr 2023 demnach 211 Tiere von Dienstkräften der Polizei erschossen. Das ging aus einer Antwort von Senat und Polizei auf eine Anfrage der Grünen hervor. 7
Dabei traf es überwiegend Wildtiere wie Füchse (109) und Waschbären (74). Aber auch vier Hunde und drei Katzen ließen ihr Leben nach Schüssen aus Polizeiwaffen. Bei den erschossenen Tieren habe es sich um „aggressive, verletzte, kranke oder altersschwache Tiere“ gehandelt, hatte ein Sprecher der Polizei seinerzeit auf Medienanfragen erläutert. Und nur, wenn Besitzer oder zuständige Behörden nicht rechtzeitig eingreifen könnten, würden die Beamten reagieren. Wie das „Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e. V.“ der juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität auf seiner Homepage mitteilt, setzten Polizisten im Jahr 2024 deutschlandweit 16.778 Mal ihre Waffen gegen Tiere ein.
Auch sich quälende Tiere werden erschossen
In Nordrhein-Westfalen kam es im Jahr 2022 zu 1921 Schüssen gegen Tiere, im Jahr darauf wurden bis September 1668 Schüsse auf Tiere abgefeuert. Eine Unterteilung, welche Tiere davon betroffen waren, wie viele starben und weshalb geschossen wurde, liefern all diese Zahlen jedoch nicht. Wichtig zu wissen: Die Polizei muss auch einschreiten, wenn etwa ein aggressives oder verletztes, sich quälendes Wildtier aufgefunden wird und der zuständige Jagdausübungsberechtigte, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, nicht rechtzeitig zur Stelle ist.
Da ein sich quälendes Tier nicht länger leiden darf, muss die Polizei das Tier in solchen Fällen erlösen. Es komme jedoch auf den Einzelfall an, hieß es schon nach der Veröffentlichung der Schuss-Statistik für Berlin. Das bestätigt die Sprecherin des Landesamts für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) Nordrhein-Westfalen gegenüber PETBOOK.
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Immer eine Einzelfallentscheidung
Und auch von anderer Seite wird das betont: „Polizisten dürfen ein Tier erschießen, sobald es eine Gefahr für die Öffentlichkeit, also für die Menschen in seiner Umgebung darstellt“, teilte Andreas Ackenheil, Anwalt für Tierrecht, bereits 2015 auf dem Branchenportal Anwaltsauskunft dazu mit. Es komme auf den Einzelfall an, ob ein Schuss letztlich die einzige Möglichkeit sei, eine drohende Gefahr durch ein Tier abzuwenden.
Das LAFP Nordrhein-Westfalen teilt zu den Voraussetzungen des Schusswaffengebrauchs gegen Tiere schriftlich ebenfalls mit: „Der polizeiliche Schusswaffengebrauch ist im Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) in den §§ 63 ff und in den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften geregelt. Aus diesen Vorschriften ergibt sich, dass der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Tiere nur zulässig ist, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht und die Gefahr nicht auf andere Weise zu beseitigen ist.“
Eine automatische Untersuchung des Einsatzes erfolge im Anschluss jedoch in solchen Fällen nicht. „Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauches gegen Tiere erfolgt nur dann, wenn Anhaltspunkte für eine Unrechtmäßigkeit bestehen oder etwa der Halter eines Tieres die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen lässt.“
Polizisten müssen oftmals in Sekundenbruchteilen schwerwiegende Entscheidung treffen
Schüsse auf verletzte oder kranke Tiere sind ebenfalls geregelt. „Verletzte oder kranke Tiere dürfen nur getötet werden, wenn die Befürchtung besteht, dass sie sonst unter Qualen verenden würden und weder Eigentümer bzw. Tierhalter, noch ein Tierarzt oder Jagdausübungsberechtigter kurzfristig zu erreichen sind“, heißt es seitens des LAFP. Bei einem „Gnadenschuss“ gegen nach einem Unfall verletzte Wildtiere müssen die Jagdausübungsberechtigten im Anschluss informiert werden, um das tote Tier zu übernehmen. Allerdings müsse es sich dabei zwingend um Tiere nach dem Bundes- oder Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen handeln.
Wie die Waffe einzusetzen ist, lernen angehende Polizeikräfte während ihrer Ausbildung, bei der auch „der Schusswaffengebrauch gegen Tiere“ trainiert werde, so das LAFP. Welche Entscheidung sie notfalls im Einsatz treffen müssen, kann man jedoch kaum trainieren. „Jeder Sachverhalt mit seinen jeweiligen Umständen unterscheidet sich voneinander“, teilt die Sprecherin des LAFP mit. „Unsere Polizistinnen und Polizisten müssen oftmals in Sekundenbruchteilen die schwerwiegende Entscheidung treffen, ob sie die Schusswaffe einsetzen.“