
23. Mai 2025, 16:22 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Es ist eine Geschichte, die nicht nur traurig, sondern auch wütend macht. So kam Anfang des Jahres eine junge Magyar-Vizsla-Hündin ins Münchner Tierheim, nachdem ihre Halterin sie um ein Haar hätte verhungern lassen. Nun, ein Vierteljahr später, soll Junghündin Bella auf richterliche Anordnung wieder zu ihrer Peinigerin zurück.
Bella war bis auf die Knochen abgemagert, konnte sich kaum noch auf den Beinen halten – und wäre um ein Haar gestorben. So drastisch schildert Kristina Berchtold vom Münchner Tierheim PETBOOK den Zustand der Hündin, als sie bei ihnen aufgenommen wurde. „Anfang Februar haben wir eine total abgemagerte junge Hündin ins Tierheim bekommen, nachdem es Meldungen aus der Nachbarschaft in Unterhaching gab.“ Das Tier sei nur noch ein „Skelett mit Haut“ gewesen.
„Wäre sie noch an Durchfall erkrankt, hätte sie das nicht überlebt“
„Die sechs Monate alte Vizsla-Hündin war kurz davor, zu sterben. Wäre sie noch an Durchfall erkrankt, hätte sie das nicht überlebt“, erinnert sich Berchtold zurück. Die Amtstierärztin habe die Not sofort erkannt und den Hund mitgenommen. Bella sei dann auf eine Pflegestelle des Tierheims gekommen, da das extrem geschwächte Tier rund um die Uhr betreut werden musste. „Sie konnte nur winzige Portionen über den ganzen Tag verteilt fressen, so schlecht war ihr Zustand“, beschreibt die Tierschützerin die ersten Wochen.
Kurzum: Für das Münchner Tierheim ist der Fall einer der schlimmsten in seiner Geschichte. Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen? Die Halterin habe verschiedene Aussagen gemacht, warum Bella so abgemagert sei, sagt Kristina Berchtold. Einmal meinte sie, dass Vizslas so dünn sein müssten. „Dann sagte sie, sie hätte sich an die Anweisungen des Züchters gehalten.“ Hiermit spielt sie wahrscheinlich auf die als „Hochhungern“ bezeichnete Ernährungsweise bei großen Hunden und Jagdhunden wie dem Magyar Vizsla an.
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„Wir verstehen die Welt nicht mehr“
Schließlich behauptete sie, sie habe Bella absichtlich so wenig gefüttert, damit sie klein bleibt. „Letzteres ist natürlich besonders erschreckend“, fasste die Tierheimsprecherin zusammen. Glücklicherweise hat Bella von der starken Unterernährung keine bleibenden Schäden davongetragen. „Bella hat sich sehr gut erholt und entwickelt sich normal.“ Doch diese positive Entwicklung sieht die Tierschützerin nun in ernster Gefahr.
„Diese Woche hat uns das Veterinäramt mitgeteilt, dass es einen richterlichen Beschluss gibt, wonach wir den Hund an die Vorbesitzerin zurückgeben müssen. Wir verstehen die Welt nicht mehr. Niemand – weder Nachbarn noch das Veterinäramt noch wir im Tierheim – kann das nachvollziehen“, erklärt Kristina Berchtold sichtlich geschockt. „Leider liegen uns die konkreten Begründungen nicht im Detail vor.“ Eine Rückgabe an die ehemalige Halterin könnte für Bella traumatisch sein, ist sich Berchtold sicher. Die Halterin sei mehrfach im Tierheim gewesen, habe aber keine Einsicht gezeigt, sagt die Tierheimsprecherin.
Hat die alte Halterin aus ihren Fehlern gelernt?
„Sie sagte durchweg, sie verstehe nicht, warum man ihr den Hund weggenommen hat.“ Zudem sei sie aufgrund ihrer Gehhilfe körperlich kaum in der Lage, sich um einen so jungen, aktiven Jagdhund zu kümmern. „Bella ist inzwischen topfit, gesund und braucht viel Bewegung und geistige Auslastung.“ Ein Gericht scheint das jedoch anders zu sehen, denn es gab der Klage der ehemaligen Halterin statt. Bella sollte deshalb am heutigen Freitag, den 23. Mai 2025, eigentlich zu ihr zurückgebracht werden.
„Heute wäre ja der Übergabetermin an Bellas Besitzerin gewesen“, sagt die Tierschützerin, doch der Gesundheitszustand der Hündin erlaube die Überführung nicht. „Da die Kleine heute aber eine akute Entzündung hat und fiebrig ist, hat das Veterinäramt beschlossen, dass sie nicht transportfähig ist und erstmal nirgendwo hingeht, sondern vorerst in unserer Obhut bleibt.“ Ein kurzer Moment des Durchatmens für die Tierschützer.

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„Wir fordern, dass Bella nicht an die Vorbesitzerin zurückgegeben wird“
Neben der Hoffnung, dass es Bella bald wieder besser geht, gibt es eine weitere Hoffnung: Das Mietverhältnis könnte die Rückführung zur ehemaligen Halterin verhindern. Denn laut Nachbarn soll die Hausverwaltung der Hundehaltung nicht zugestimmt haben. Dies wird allerdings noch geprüft.
Die Hoffnung, Bella noch ein schönes Leben ermöglichen zu können, gebe man jedoch nicht so schnell auf, sagt Kristina Berchtold vom Münchner Tierheim. „Wir fordern, dass Bella nicht an die Vorbesitzerin zurückgegeben wird. Es gibt bereits Interessenten, die sie adoptieren möchten – sie hätte also dauerhaft in einem passenden Umfeld bleiben können.“