Der Bundestag hat am 5. November 2026 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen eine Videopflicht für große Schlachthöfe beschlossen. In den vergangenen Jahren haben Tierschützer mit versteckter Kamera immer wieder Missstände in einzelnen Betrieben aufgedeckt: Mitarbeiter schlagen und treten Tiere oder verdrehen lebenden Hühnern Köpfe und Körper. PETBOOK erklärt, was sich ändert und warum es auch Kritik gibt.
Was gilt künftig?
Die Pflicht trifft Schlachthöfe, die pro Jahr mindestens 1000 sogenannte Großvieheinheiten schlachten. Das entspricht 1000 Rindern, 5000 Schweinen oder 150 000 Hühnern. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium werden in diesen Betrieben mehr als 90 Prozent der Tiere geschlachtet.1
Die Kameras sollen zeigen, ob Mitarbeiter beim Treiben der Tiere aus dem Lkw Gewalt anwenden und ob die Tiere vor dem Schlachten ausreichend betäubt sind. So sollen Schweine und Rinder keine Schmerzen spüren. Die Betriebe müssen die Aufnahmen 30 Schlachttage speichern und der Kontrollbehörde zur Verfügung stellen. Die Behörden können das Material allerdings nur stichprobenartig sichten, die Personaldecke ist vielerorts dünn. Für die Einrichtung gilt laut Deutschlandfunk eine Übergangsfrist von einem Jahr.2
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte bei der ersten Lesung gesagt, die Regierung schaffe „Transparenz, wo sie dringend nötig ist“.
Kleinere Schlachthöfe und Metzger sind ausgenommen. Das kritisieren Tierschützer, Tierärzte sowie Grüne und Linke. „Jedes Tier verdient den Schutz“, sagt Ina Latendorf, landwirtschaftliche Sprecherin der Linken im Bundestag. Die Organisation Vier Pfoten verweist darauf, dass nur 232 von mehr als 4200 Schlachteinrichtungen unter die Pflicht fallen. Die CDU-Abgeordnete Anna Aeikens hält die Ausnahme dagegen für vertretbar. Höhere Auflagen führten bei kleinen Betrieben eher dazu, dass man sagt, „es lohnt sich nicht mehr“.
Vier Pfoten fordert außerdem, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung festzuschreiben. Union und SPD halten das derzeit nicht für umsetzbar. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert das Gesetz als Dauerüberwachung der Mitarbeiter. Der Verband der Fleischwirtschaft, in dem unter anderem Tönnies, Vion und Westfleisch organisiert sind, fordert die Pflicht dagegen seit Jahren.
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