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Bürokratie-Irrsinn!

Seit 11 Monaten gibt es keine Zulassung für neue Assistenzhunde

Frau mit EInschränkungen ist mit ihren Assistenzhunden unterwegs
Assistenzhunde sollen Menschen mit Einschränkungen die Teilhabe ermöglichen – doch die neue Assistenzhundeverordnung hat das Gegenteil bewirkt Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

5. Mai 2025, 14:15 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die neue Assistenzhundeverordnung sollte es für Menschen, die motorisch oder psychisch mit Einschränkungen leben, erleichtern, einen Hund zu bekommen, der sie durch den Alltag begleitet. Allerdings ist nun das Gegenteil der Fall und seitdem die Übergangsfrist der alten Verordnung abgelaufen ist, gibt es niemanden mehr, der Assistenzhunde zertifizieren darf!

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Für viele Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind Assistenzhunde ein Weg der Teilhabe an der Gesellschaft. Neben Blindenhunden gibt es diverse arbeitende Hunde, die Menschen im Rollstuhl oder mit einer traumatischen Belastungsstörung im Alltag begleiten. Doch für viele Hunde, die sich aktuell in der kostspieligen Ausbildung – die nicht von Krankenkassen übernommen wird – befinden, gibt es keine Zertifizierung und Zulassung zum Assistenzhund. Der Grund? Die neue Assistenzhundeverordnung, eine fehlende Zertifizierungsstelle und ausgelaufene Fristen.

Zugang zu Assistenzhundeprüfung seit Monaten bundesweit blockiert

Am 19. Dezember 2022 wurde eine neue Verordnung über Assistenzhunde (AHundA) erlassen, die seit Beginn 2023 gilt. Diese sollte für Menschen, die im Alltag von Assistenzhunden unterstützt werden, eigentlich helfen, indem die Ausbildung vereinheitlicht wird und Zertifizierungen bundesweit gelten. Allerdings ist das Gegenteil der Fall.

Grund dafür ist Paragraf 29 der Verordnung: Demnach ist die Zulassung als Ausbildungsstätte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der fachlichen Stelle zu beantragen. Wie das „ARD“-Magazin „Brisant“ jedoch weiß, gibt es diese übergeordnete Stelle bislang überhaupt nicht! Demnach gibt es aktuell niemanden, der Assistenzhunde ausbilden und zertifizieren darf.

Denn die Übergangsfristen bis zum Auslaufen der alten Assistenzhundeverordnung sind am 30. Juni 2024 ausgelaufen, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelung. Die Verantwortung für Einrichtung der Zertifizierungsstelle läge eigentlich beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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Übergangslösung auch nach 11 Monaten nicht in Sicht

Auf Anfrage des „NDR“ ließ das Ministerium mitteilen, „[d]ie Umsetzung des Zertifizierungsprozesses verzögert sich wegen der noch ausstehenden Einrichtung einer neuen fachlichen Stelle zur Zulassung von Ausbildungsstätten.“

Demnach arbeite das Ministerium noch an einer weiteren Übergangslösung. Fakten könne aber erst die nächste Legislaturperiode schaffen. Auf ARD-Anfrage heißt es vom Ministerium weiter, es bedürfe gesetzlicher Änderungen. Auch darüber werde eine künftige Bundesregierung entscheiden.

Angaben zu einem möglichen Datum für die Schaffung der Stelle gab es bei beiden Äußerungen nicht. Wer also in Deutschland nun einen „offiziellen“ Assistenzhund haben möchte, muss weiterhin warten. Eine Ausnahme bilden hierbei Blindenhunde, für die ein anderer Prozess greift.

Für alle anderen Menschen, die im Alltag von arbeitenden Hunden unterstützt werden, bedeutet dies, dass sie viel Geld in die Ausbildung der Tiere stecken, sie aber keine offizielle Lizenzierung haben. Denn eigentlich sollte dies die neue AHundA vereinheitlichen. Mit einem bundesweit gültigen Ausweis und einem Zertifikat.

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Keine übergeordnete Stelle, keine Zulassung zum Assistenzhund

„Die neue Verordnung regelt ganz klar, dass nur zertifizierte Ausbildungsstätten Assistenzhunde ausbilden dürfen. Es gibt aber in ganz Deutschland aktuell keine zertifizierte Ausbildungsstätte, weil es keine übergeordnete Stelle gibt, die uns zertifizieren kann. Und das heißt natürlich, dass auch niemand zur Prüfung zugelassen wird“, erläutert Hundetrainerin Carola Schulz aus Preetz im Kreis Plön dem „NDR“.

Für Menschen, die sich im Alltag Unterstützung durch einen Assistenzhund erhoffen, bleibt die Ungewissheit also weiter groß. Denn gerade für Menschen, die eine „unsichtbare Behinderung“ haben, könnte dies die Hemmschwelle erhöhen, statt verkleinern. Gerade bei psychischen Erkrankungen erleben Menschen im Alltag häufig noch Skepsis von anderen oder fühlen sich stigmatisiert.

Anstatt den Behördengang, den Einkauf oder Arztbesuch also im Mensch-Assistenzhund-Team einfach erledigen zu können, muss also jedes Mal gefragt werden, ob der Hund auch begleiten darf. Unangenehme Fragen, weshalb man den Hund denn braucht, könnten also für eine zusätzliche Belastung, anstatt für die eigentlich gewünschte Entlastung sorgen.

Themen News Rechtliches

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