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Rechtliches

Leinenpflicht für Hunde in Bremen – welche Regeln 2025 gelten

Zwei Hunde am Bremer Stadtsee
Dürfen Hunde am Bremer Stadtwaldsee (Unisee) frei laufen? Ein Blick in die Regelungen zur Leinenpflicht zeigt es. Foto: picture alliance/dpa | Sina Schuldt
Louisa Stoeffler
Redakteurin

8. Mai 2025, 16:03 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Die Stadt Bremen ist mit ihren zahlreichen Grünanlagen, der Weserpromenade und den weiten Schutzgebieten ein beliebter Ort für Spaziergänge mit Hund. Doch dürfen Hunde hier frei laufen – oder gilt Leinenpflicht in Bremen? PETBOOK erklärt, wo und wann Hunde im kleinsten Bundesland Deutschlands angeleint werden müssen, was für sogenannte Listenhunde gilt und welche besonderen Regeln in Bremerhaven sowie in Wäldern und Naturschutzgebieten greifen.

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Wer mit seinem Hund in Bremen unterwegs ist, muss einiges beachten – denn eine einheitliche Leinenpflicht für alle Situationen gibt es zwar nicht, doch zahlreiche Ortssatzungen, Schutzgebietsverordnungen und Gesetze regeln genau, wo Hunde an der Leine geführt werden müssen. Und Verstöße können teuer werden: Es drohen Bußgelder von mehreren tausend Euro. PETBOOK erklärt, wo welche Regeln gelten – und warum es nicht nur um Anleinpflicht, sondern auch um Maulkorb, Freilaufzonen und besondere Schutzgebiete geht.

Gibt es eine allgemeine Leinenpflicht in Bremen und Bremerhaven?

Eine flächendeckende allgemeine Leinenpflicht wie in manchen anderen Bundesländern gibt es in Bremen nicht. Dennoch regelt das Gesetz über das Halten von Hunden das Thema. Paragraf 5 regelt allgemein einige Dinge für die Hundehaltung. Wer Hunde hält, hat sicherzustellen, dass sie nur von geeigneten Personen geführt werden. Ungeeignet sind Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, den Hund sicher zu führen oder nicht über die notwendige Erfahrung verfügen.

Auch gibt es eine gesonderte Regelung in der Hansestadt: Läufige Hündinnen sind hier an der Leine zu führen. Dies gilt jedoch nicht, wenn

  • sie nicht den sechsten Lebensmonat vollendet haben,
  • sie sich in einer Ausbildung für eine Begleithundeprüfung befinden, aber nur bis zur Vollendung des 15. Lebensmonats,
  • wenn aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands anzunehmen ist, dass sie nicht auffallen werden, sofern dies durch eine tierärztliche Bescheinigung bestätigt wird.

Dies gilt nicht nur für läufige Hündinnen, sondern auch für Hunde, die in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren und bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen mitgeführt werden. Außerhalb des befriedeten Besitztums müssen Hunde außerdem ein Halsband tragen, an dem die Anschrift der Halter angebracht ist. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Des Weiteren legt das Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung weitere Leinenpflichten in Bremen fest. Paragraf 6 besagt, dass in Fußgängerzonen und in öffentlichen Grünanlagen und im Park links der Weser Hunde nur angeleint laufen dürfen.

Auch auf dem Weserdeich im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven von der Stadtgrenze Bremerhavens bis zur Kaiserschleuse müssen Hunde vom 1. April bis 30. September an die Leine.

Ein komplettes Betretungsverbot für Hunde gilt auf Kinderspielplätzen, sowie auf Rasenflächen öffentlicher Parks, die als Liege- oder Spielwiese gekennzeichnet sind. Letztere Regelung gilt nicht in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März.

Gibt es Sonderregelungen für Listenhunde?

Das Hundegesetz regelt auch, welche Hunde in Bremen und Bremerhaven als gefährlich eingestuft werden. Dies betrifft:

Diese Hunde müssen Laut Paragraf 2 außerhalb des befriedeten Besitztums grundsätzlich an der Leine laufen. Zudem gilt in der Öffentlichkeit Maulkorbpflicht. Wer nachweist, dass sein Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt, kann von der Maulkorbpflicht befreit werden – etwa durch eine bestandene Begleithundeprüfung oder einen Wesenstest. Von der Leinenpflicht ausgenommen sind sie dadurch allerdings nicht.

Grundsätzlich ist die Haltung dieser bestimmten Hunde in Bremen und Bremerhaven verboten. Nur Tierheime oder Halter mit behördlicher Ausnahmegenehmigung dürfen sie unter strengen Auflagen halten.

Gibt es Sonderregeln zur Brut- und Setzzeit?

Im Wald regelt § 13 des Bremischen Waldgesetzes, dass sich Waldbesucher so verhalten müssen, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird. Das gilt auch für Hunde. Besondere Vorsicht ist durch das Jagdrecht (§ 27 BremJagdG) geboten. Denn Hunde dürfen in Jagdbezirken nicht unbeaufsichtigt laufen. Wer seinen Hund frei laufen lässt und dieser wildert, riskiert drastische Maßnahmen.

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Die Brut- und Setzzeit findet sich aber explizit im Feldordnungsgesetz. Paragraf 7 besagt, dass Hunde in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli nicht unangeleint in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes laufen dürfen.

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Weitere Vorschriften zur Leinenpflicht in Bremen 2025

In den Naturschutzgebieten in Bremen und Bremerhaven dürfen Hunde laut jeweiligen Schutzverordnungen auch nicht frei herumlaufen. Dies gilt für das unangeleinte Führen, das Freilaufenlassen in bestimmten Zonen sowie ein Spaziergang nur auf erlaubten Wegen. Was je nach Naturschutzgebiet gilt, kann man den einzelnen Verordnungen entnehmen.

Verstöße gegen die Naturschutzverordnungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern von mehreren hundert bis tausend Euro geahndet werden.

Bislang gab es in Bremen keine Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest oder einer anderen Tierseuche, die zu Sonderregelungen im Jahr 2025 führen könnten.

Sie wohnen in Bremen oder Bremerhaven und vermissen eine kommunale oder aktuelle Regelung zur Leinenpflicht 2025 in diesem Artikel? Schreiben Sie uns an redaktion@petbook.de.

Themen Rechtliches

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