11. Oktober 2025, 16:12 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Frische Luft, saftige Wiesen und glückliche Kühe unter freiem Himmel – beim Begriff „Weidemilch“ entstehen schnell idyllische Bilder im Kopf. Doch spiegelt das Produkt im Supermarkt tatsächlich dieses Ideal wider? Nicht wirklich. Denn rechtlich ist der Begriff nicht geschützt – was bedeutet: Wo „Weidemilch“ draufsteht, ist nicht immer ein echtes Weideleben drin.
Kein gesetzlich geregelter Begriff
Zwar erweckt Weidemilch den Eindruck von artgerechter Haltung mit viel Auslauf, doch eine verbindliche rechtliche Definition fehlt. Denn der Begriff „Weidemilch“ ist lebensmittelrechtlich nicht geschützt, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. Ein Gesetz, das vorschreibt, wie oft oder wie lange Milchkühe draußen grasen müssen, gibt es also nicht.
In „Weidemilch“ stecken trotzdem zwei Drittel Stall
Immerhin hat sich eine Faustregel etabliert, die sich auf ein Gerichtsurteil stützt. Laut einem Urteil des OLG Nürnberg vom 7. Februar 2017 (Az. 3 U 1537/16) ist die Bezeichnung „Weidemilch“ nicht irreführend, wenn die Milch von Kühen stammt, „welche an mindestens 120 Tagen im Jahr für wenigstens sechs Stunden auf der Weide gestanden haben“. Diese sogenannte 120/6-Regel gilt heute als Minimalstandard, an dem sich viele Anbieter orientieren.
Obwohl diese Regel zunächst nach großzügigem Weidegang klingt, relativiert sich das Bild bei genauerem Hinsehen: Umgerechnet auf das Jahr bedeutet sie, dass die Kühe an nur etwa 33 Prozent der Tage – also an 120 von 365 Tagen – für jeweils mindestens sechs Stunden auf der Weide stehen müssen. Im Jahresdurchschnitt ergibt das weniger als zwei Stunden Weidezeit pro Tag. Die restlichen rund 66 Prozent des Jahres dürfen die Tiere im Stall oder einem anderen Auslauf gehalten werden – genaue Informationen dazu fehlen oft.
„Von Hersteller zu Hersteller schwankt die genaue Dauer“, so die Verbraucherzentrale weiter. Im Umkehrschluss bedeutet das: An bis zu 245 Tagen im Jahr können die Kühe auch in einem unbestimmten Auslauf gehalten werden – was genau in dieser Zeit geschieht, bleibt oft unklar. Sie könnten sogar in Anbindehaltung leben müssen. Auch das Futter in der stallfreien Zeit ist nicht immer transparent.
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Orientierung durch Siegel und Label
Für mehr Klarheit beim Einkauf raten Verbraucherschützer, auf bestimmte Label zu achten. Besonders hervorgehoben wird dabei das „PRO WEIDELAND“-Zeichen. Es verlangt die Einhaltung der 120/6-Regel und setzt darüber hinausgehende Standards: Die Kühe müssen mindestens 2000 Quadratmeter Grünland pro Tier zur Verfügung haben, dürfen das ganze Jahr über nicht angebunden werden und erhalten ausschließlich gentechnikfreies Futter.
Auch das Label „Für mehr Tierschutz“ vom Deutschen Tierschutzbund stellt ab einer Wertung von zwei Sternen klare Anforderungen: Die Kühe müssen zwischen April und Oktober täglich für mindestens sechs Stunden auf die Weide. Zusätzlich muss nachgewiesen werden, dass für jedes Tier genügend Weidefläche vorhanden ist.
Bio ist nicht gleich Weidemilch
Wer zur Bio-Milch greift, geht zwar in vielen Fällen einen Schritt in Richtung tiergerechter Haltung – jedoch ist auch ein Bio-Label nicht automatisch gleichbedeutend mit Weidemilch. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Laut EU-Öko-Verordnung müssen Bio-Kühe lediglich jederzeit Zugang zu einem Freigelände haben. Dieses kann eine Weide sein, es ist aber auch ein anderer Auslauf möglich.
So bleibt festzuhalten: Weidemilch ist nicht gleich Weidemilch – und Bio nicht zwingend besser. Wer Wert auf tierfreundliche Haltungsbedingungen legt, sollte beim Einkauf genau hinschauen und sich an zertifizierte Label halten.
Mit Material der dpa