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Tag des Artenschutzes

Wie es um die Artenvielfalt steht und was jeder Einzelne für den Erhalt tun kann

Skorpion
Was bei heimkehrenden Urlaubern als harmloses Mitbringsel gedacht ist, kann der Natur massiv schaden. Foto: Federico Gambarini/dpa
Louisa Stoeffler
Redakteurin

03.03.2024, 07:58 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Am 3. März ist der Tag des Artenschutzes, der an die Unterzeichnung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens erinnert. Seit 1973 soll damit auf die prekäre Überlebenssituation von Tier- und Pflanzenarten in Zeiten des sechsten globalen Massenaussterbens aufmerksam gemacht werden. Allerdings kann jeder Einzelne nicht nur an diesem Tag etwas für den Artenschutz tun.

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Das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) wurde am 3. März 1973 verabschiedet und soll die Bevölkerung für das Verschwinden vieler Tier- und Pflanzenarten sensibilisieren. Denn der Erhalt der Vielfalt von Tieren und Pflanzen ist essenziell für den Erhalt von Ökosystemen. Und somit auch für unseren Planeten. Jedes Jahr findet daher der Tag des Artenschutzes statt. Der ZZF und die Deutsche Stiftung Meeresschutz klären auf, wie jeder einzelne etwas dafür tun kann und wie sich dunkle Biodiversität trotz aller Versuche weiter ausbreitet.

Biodiversitätskrise gefährdet die Gesundheit von Milliarden von Menschen

Das Washingtoner Artenschutzabkommen, auch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) genannt, reguliert den internationalen Handel mit gefährdeten Arten wild lebender Tiere und Pflanzen.

„Ohne CITES hätte das Artensterben heute weitaus größere Ausmaße. Dennoch hat CITES die vom Menschen ausgelöste globale Biodiversitätskrise nur verlangsamen, aber nicht aufhalten können. Nach wie vor verschwinden unzählige Tier- und Pflanzenarten mit alarmierender Geschwindigkeit“, warnt der Biologe Ulrich Karlowski von der Deutschen Stiftung Meeresschutz. 

Die vom Menschen befeuerte Biodiversitätskrise gefährdet die Ernährung und Gesundheit von Milliarden von Menschen. Zu diesem Schluss kam der Weltbiodiversitätsrat IPBES in seiner bislang umfangreichsten Analyse zur Nutzung wild lebender Tiere und Pflanzen. Diese wurde im Juli 2022 vorgestellt. Demnach nutzt der Mensch rund 50.000 verschiedene Arten für seine Zwecke. Davon allein 10.000 Arten unmittelbar zur Ernährung. Demnach liegt das Tempo des weltweiten Artensterbens schon jetzt zehn- bis 100-mal höher als im Durchschnitt der letzten 10 Millionen Jahre. 

„Es ist also in unserem ureigensten Interesse, die hemmungslose Nutzung natürlicher Ressourcen zu stoppen, Schutzzonen einzurichten und die Transformation unserer Gesellschaft und Wirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit konsequent voranzutreiben. Nur dann gibt es eine Chance, die Auswirkungen der globalen Biodiversitätskrise abzufedern“, so Ulrich Karlowski.

Artenschutz fängt im Urlaub an

Dass wir also nachhaltiger leben sollten, leuchtet ein und ist vielen Menschen wohl auch bewusst. Nur was man selbst aktiv tun kann, ist vielen nicht ganz klar. Allerdings fängt Artenschutz auch schon bei Urlaubssouvenirs an.

Papageienfedern, Pythonhäute, getrocknete Seepferdchen, geschützte Pflanzen, Riesenmuscheln oder Steinkorallen: Solche exotischen Souvenirs fischen Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen immer wieder aus den Koffern von Reisenden. Vom Andenken bleibe dann häufig nichts weiter übrig als die Beschlagnahmung, ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren, so der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF).

Denn die Bundesbehörden würden an deutschen Flughäfen pro Jahr im Schnitt 1.200-mal fündig. Im Jahr 2022 beschlagnahmten Zöllnerinnen und Zöllner knapp 64.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte und Erzeugnisse. Das ist zwar für Reisende, die erwischt werden, der ärgerlichere Teil der Problematik.

Doch es gibt noch eine weitere zu bedenkende Facette. „Viele Reisende tragen, häufig ohne es zu wissen, dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten weltweit blüht“, warnt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich laut Mitteilung des Verbands. Was als harmloses Mitbringsel gedacht sei, könne der Natur massiv schaden. „Produkte, die Teile oder Inhaltsstoffe von gefährdeten Arten enthalten, leisten dem Aussterben dieser Tiere und Pflanzen Vorschub und bedrohen unsere biologische Vielfalt“, so Holthenrich.

Vorher schlaumachen – Portal bündelt Infos

Ein Andenken oder Geschenke für die Lieben daheim mitbringen, das gehört zum Urlaub doch aber irgendwie dazu, oder? Ein paar Muscheln vom Strand zum Beispiel, eine schicke Korallenkette oder Schlangenledergürtel vom Basar. Was viele Urlauberinnen und Urlauber nicht wissen: Auch ihr Souvenir steht eventuell unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Der wichtigste Rat lautet deshalb: Zurückhaltung beim Kauf von Urlaubssouvenirs mit tierischen oder pflanzlichen Bestandteilen – und im Zweifel lieber verzichten. Wer ein exotisches Mitbringsel ins Auge fasst, sollte sich vorher informieren, ob es sich um eine geschützte Art handelt. Dies gilt auch, wenn ein Produkt daraus hergestellt wurde – etwa bestimmte Arznei- oder Nahrungsmittel. 

Der ZZF empfiehlt dafür einen Blick auf die Website „artenschutz-online.de“, die von Zollverwaltung und dem Bundesamt für Naturschutz betrieben wird. Dort gibt es auf einzelne Länder bezogen detaillierte Auskünfte.

Mehr als ein Viertel aller Arten auf der Roten Liste sind vom Aussterben bedroht

Auf der Roten Liste der Weltnaturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature) sind aktuell mehr als 44.000 Tier- und Pflanzenarten als vom Aussterben gelistet. Das sind 28 Prozent von mehr als 157.000 von der IUCN bewerteten Arten. Für über 38.000 Arten auf der CITES-Liste bestehen, abhängig von der eingeteilten Kategorie, auch ein komplettes Vermarktungsverbot oder Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr.

„Der Zustand der globalen Biodiversität und die derzeitigen Aussterbeszenarien werden damit jedoch nur unzureichend beschrieben, denn für viele Arten gibt es keine Daten, um ihre Überlebenssituation beurteilen zu können“, macht Ulrich Karlowski in der Pressemitteilung der Deutschen Stiftung Meeresschutz deutlich. 

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Dunkle Biodiversität und fehlende Daten

Von dunkler Diversität oder versteckter Artenvielfalt spricht man in der Biodiversitätsforschung, wenn Arten, die es in einem Biotop eigentlich geben sollte, dort nicht gefunden werden können. Damit wollen Forscher mathematische Hochrechnungen erstellen, um herauszufinden, wie gesund ein Biotop tatsächlich noch ist. Allerdings ist diese Methode nur eine der Maßnahmen, mit denen Biodiversitätsforschung arbeitet.

Das größte Problem ist die Zeit. Viele Tierarten sind noch nicht genug erforscht, um sie auch nachhaltig schützen zu können. Viele neu beschriebene Arten müssen zudem direkt als gefährdet auf die Rote Liste gesetzt werden. Es fehlen Daten und die Uhr für den Artenschutz läuft ab.

Besonders betroffen von mangelnder Datenlage sind laut der Deutschen Stiftung Meeresschutz die Rochen. Für die meisten der 633 anerkannten Arten gibt es keine ausreichenden Bestandsdaten. Sie gelten als die „vergessenen Haie“. Viele dieser Arten sind wahrscheinlich bereits unbemerkt ausgestorben.

Mit Material der dpa

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