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Streunerleid

Schleswig-Holstein stimmt über allgemeine Katzenschutzverordnung ab

Ein alter, kranker Streunerkater schaut traurig
Manche Katzen verbringen ihr ganzes Leben als Streuner und erleben unglaubliches Elend – damit könnte in Schleswig-Holstein schon bald Schluss sein Foto: Getty Images
Louisa Stoeffler
Redakteurin

20.09.2023, 13:54 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

In Schleswig-Holstein findet am 20. September 2023 eine Abstimmung über eine allgemeine Katzenschutzverordnung statt. Tritt sie inkraft, würde sich für Halter einiges ändern und eine Kastrationspflicht für Freigänger eingeführt werden.

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Im Landtag von Schleswig-Holstein wird am 20. September 2023 über eine allgemeine Katzenschutzverordnung abgestimmt. Tritt sie inkraft, folgt das nördlichslichte Bundesland Deutschlands damit dem Beispiel Niedersachsens. Dort trat die allgemeine Verordnung bereits am 20. Juli 2023 inkraft.

Schleswig-Holstein will mit einer Katzenschutzverordnung für Tierschutz sorgen

Wie der Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes schreibt, soll in der allgemeinen Katzenschutzverordnung für weniger Leid unter Streunern gesorgt werden. Der Antrag der SPD-Fraktion enthält eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen.

Gemeinsam appellieren die Verbände an die Landtagsabgeordneten, bei der Sitzung am 20. September für den entsprechenden Antrag zu stimmen. Zustimmung erhoffen sich die Tierschützer auch für zwei Anträge der FDP, die eine auskömmliche Finanzierung von Katzenkastrationsaktionen bzw. die Unterstützung der örtlichen Tierheime vorsehen. 

Zudem fordert der Antrag eine Kampagne zur Information, einen Härtefallfond für einkommensschwache Tierhalter und Ausnahmetatbestände bei der Pflicht zur Kastration. Laut den Informationen des Tierschutz-Landesverbandes wurden allein in Schleswig-Holstein im letzten Jahr 2000 streunende Katzen von Jägern erschossen.

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„Die hungrigen Tiere sind permanent auf Futtersuche“

„Das Leid der auf Industriebrachen, Bauernhöfen oder in Kleingartenanlagen lebenden Straßenkatzen in Schleswig-Holstein ist dramatisch. Die hungrigen Tiere sind permanent auf Futtersuche, meist krank und dauernd in Gefahr, etwa durch den Autoverkehr. Viele Kitten versterben elend in den ersten Lebensmonaten“, erklärt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein vom Deutschen Tierschutzbund.

Die unkontrollierte Vermehrung sei zudem einer der Hauptgründe für die Überfüllung vieler Tierheime. „Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Landtags, den Anträgen zuzustimmen.“

Tierschützer fordern flächendeckenden Schutz, denn „Katzen machen nicht an der Gemeindegrenze halt“

Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder, ergänzt: „Mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung wäre Schleswig-Holstein einer der Vorreiter im Katzenschutz in Deutschland. Zusätzlich braucht es von Land und Kommunen dauerhafte finanzielle Unterstützung für Kastrationsaktionen, um das Tierschutzproblem langfristig und nachhaltig anzugehen.“ 

Schleswig-Holstein hat 2014 die in Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes formulierte Ermächtigung der Bundesländer, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, auf die Gemeinden übertragen. Nur in einigen Gemeinden wurden entsprechende Regelungen bisher umgesetzt. Dies ist laut den Tierschützern aber nicht ausreichend, denn „Katzen machen nicht an der Gemeindegrenze Halt. Damit Katzenschutz funktioniert, brauchen wir flächendeckende Lösungen“, so Kloth. Eine Katzenschutzverordnung für Schleswig-Holstein sei daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Auf Länderebene gibt es bisher nur in Berlin eine wirksame Verordnung zum Katzenschutz. Der niedersächsische Landtag hatte im Juni eine Katzenschutzverordnung beschlossen. Allerdings lässt die Umsetzung durch die Landesregierung noch auf sich warten.

Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein nicht genug – bundesweite Lösung gefordert

Doch eine lokale Lösung in Schleswig-Holstein reicht dem Tierschutzbund nicht aus. In einer Mitteilung beteuerte Deutschlands größter gemeinnütziger Tierschutzverein zudem, dass eine bundesweite Kastrationspflicht verhältnismäßig wäre. Dies belege zudem ein aktuelles juristisches Gutachten der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, welches unterstützend für den „großen Katzenschutzreport“ des Deutschen Tierschutzbundes angefertigt wurde (PETBOOK berichtete).

Tierschutzbund-Präsident Schröder richtet seinen Appell zudem an die Bundespolitik und stellt klar: „Das Leid der Straßenkatzen ist kein lokales, sondern ein bundesweites Tierschutzproblem. Wir fordern daher eine bundesweite Regelung für mehr Katzenschutz, welche die Pflicht zur Kastration von Freigängerkatzen sowie deren Kennzeichnung und Registrierung in einem Haustierregister wie Findefix vorschreibt.“ Findefix ist das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes und funktioniert ähnlich wie die Registrierung des Haustieres bei Tasso und weiteren Organisationen.

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Quellen

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