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Von Lebendfalle bis Klebestreifen

Tiergerechte Mausefallen – gibt es sie wirklich?

Feldmaus läuft auf in einem Haus auf Schuhe eines Menschen zu
Gibt es wirklich tiergerechte Mausefallen – eine brisante Tierschutzfrage? Foto: Getty Images
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Werkstudentin

12. September 2025, 17:44 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Mausefallen – klein, unscheinbar und in fast jedem Baumarkt erhältlich. Doch was viele nicht wissen: Hinter ihnen verbirgt sich ein brisantes Tierschutzthema mit klaren Regeln, Verboten und hohen Strafen. Denn oft führen sie zu einem qualvollen Tod, PETBOOK stellt daher die Frage: Gibt es tiergerechte Mausefallen?

Warum Mausefallen in der Kritik sind

Eine Maus in der Wohnung oder im Haus zu haben ist nicht etwa wie bei Tom & Jerry eine lustige Angelegenheit. Ganz im Gegenteil: Für Maus und Mensch kann das gefährlich werden. Einerseits könnten Mäuse Elektrokabel anknabbern. Ein offenes Stromkabel kann ein Grund für einen lebensgefährlichen Stromschlag sein – ohne Isolierschicht ist die Stromstärke um 300 Mal heftiger.

Andererseits greifen viele Menschen zu vermeintlichen tiergerechten Mausefallen, um Mäuse loszuwerden. Doch gerade hier zeigt sich das Problem: Viele dieser Fallen sind so konstruiert, dass sie die Tiere qualvoll töten. Mäuse erleiden oftmals lange Leiden – sie verdursten, verletzen sich schwer oder sterben in Panik. Darum gibt es im Rahmen des Tierschutzgesetzes, Richtlinien und Verbote zwecks tiergerechter Mausefallen, um tierleid zu vermeiden.

Bei der Frage, ob es überhaupt tiergerechte Mausefallen gibt, kommt es auch darauf an, wen man fragt. So forderte die Tierschutzorganisation Peta mehrere Baumarkt- und Gartencenterketten im Jahr 2024 auf, den Verkauf von „Nager-Schnappfallen“ zu unterlassen. Da Hersteller keinen „schnell tötenden Genickschlag“ garantieren können, forderten sie die Bundesregierung zu einem generellen Mausefallen-Verbot auf. 1

Welche Fallen sind in Deutschland erlaubt?

Das Tierschutzgesetz erlaubt nur bestimmte Mausefallen. Schlagfallen (Totschlagfallen) dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn diese eine schnelle und schmerzfreie Tötung sicherstellen.

Doch nicht immer müssen Fallen für Mäuse zum Tod führen. So gibt es auch Lebendfallen. Bestenfalls sollten diese mit ausreichend Nahrung und Wasser ausgestattet und mehrmals täglich auf einen Fang geprüft werden. Sobald eine Maus in der Lebendfalle ist, sollten Sie diese behutsam in einer Transportbox mehrere hundert Meter entfernt freilassen. Zumindest wäre das eine tiergerechte Alternative. Noch schonender für die Tiere wäre es, gezielt Mäusen in der Wohnung vorzubeugen. 2

Was man als Mieter gegen Ratten und Mäuse in der Wohnung tun sollten, verraten Ihnen die Kollegen von MyHOMEBOOK.

Aufstellen von Klebefallen ist verboten

Grundsätzlich sind Klebefallen für Wirbeltiere gemäß dem Tierschutzgesetz verboten (§ 13 Abs. 1 TierSchG). Ausnahmen bei dem Gesetz sind demnach Insekten. Diese dürfen weiterhin mit Klebefallen gefangen werden.

Doch aufgepasst! Es gibt einige Anbieter, die Klebefallen explizit für Mäuse und Ratten verkaufen. Denn das Gesetz verbietet lediglich die Anwendung, nicht den Verkauf. So heißt es: „Der Handel mit diesen Fallen ist erlaubt, das Aufstellen und Verwenden der Fallen ist grundsätzlich verboten“ – und das aus gutem Grund.

Geldbußen von bis zu 25.000 Euro möglich

Eine Maus in der Klebefalle windet sich stundenlang, verzweifelt, kann sich sogar Gliedmaßen abreißen und stirbt dabei qualvoll – die Todesursache ist oft auch verdursten. Das Verwenden solcher Fallen stellt daher eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 18 Abs. 1 Nr. 25 TierSchG mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Noch gravierender sind Fälle, in denen ein Tier „ohne vernünftigen Grund“ getötet oder ihm erhebliche Schmerzen zugefügt werden: Hier greift § 17 TierSchG – es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Zusätzlich können Verstöße nach dem Bundesjagdgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro sowie nach der Bundesartenschutzverordnung mit bis zu 10.000 Euro bestraft werden.3

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Verwendung von Tellereisen-Fallen kann 50.000 Euro kosten

Sogenannte Tellereisen-Fallen sind in Deutschland bereits seit 1934 verboten. Auch auf EU-Ebene wurde ihre Nutzung 1991 durch die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 untersagt. Der Grund dafür findet sich im Gesetzestext: „Tellereisen sind Tierfallen, die ausgelegt werden, damit die zu fangenden Tiere auf den ‚Teller‘ treten und so die Falle aktiviert wird. Die Fangbügel schnappen zu und die Zacken der Bügel bohren sich in das Bein des Tieres. Die Tiere erleiden dadurch erhebliche Schmerzen über einen längeren Zeitraum hinweg, bevor sie sich losreißen können oder sterben.“

Deswegen sieht das Gesetz entsprechende Strafen vor: Das Aufstellen solcher Fallen gilt als Ordnungswidrigkeit und zieht nach § 18 TierSchG eine Geldbuße bis 25.000 EUR nach sich. Leidet ein Tier oder wird getötet, kann es nach § 17 TierSchG und § 71 BNatSchG zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kommen. Zusätzlich kann es im Rahmen des Bundesjagdgesetzes zu Geldbußen bis zu 5.000 Euro kommen oder im Falle des Bundesnaturschutzgesetzes Strafen bis zu 50.000 Euro.

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Fazit

Mausefallen sind längst nicht so harmlos, wie sie wirken. Während Schlag- und Lebendfallen unter Auflagen erlaubt sind, gelten Klebefallen und Tellereisen-Fallen für Mäuse als Tierquälerei und sind verboten – obwohl der Handel nicht strafbar ist. Wirklich tiergerecht sind keine – auch die Lebendfallen nicht. Am tierfreundlichsten bleibt daher, Mäusen vorzubeugen, bevor sie überhaupt ins Haus gelangen.

Quellen

  1. peta.de, „Mausefallen töten Tiere: Helfen Sie jetzt, das Leid zu beenden!“ (aufgerufen am 12.09.2025) ↩︎
  2. laves.niedersachsen.de, „Tierschutzgerechte Schadnagerbekämpfung“ (aufgerufen am 12.09.2025) ↩︎
  3. Deutscher Bundestag, „Kurzinformation zum Verbot von Klebefallen und Tellereisen bei der Fangjagd“ PDF-Dokument ↩︎

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