Die Kosten für ein Haustier steuerlich absetzen? Das geht bei bestimmten Ausgaben. In einigen Fällen hat man als Halter sogar besondere Steuervorteile. Allerdings gelten andere Regelungen, je nachdem, welche Leistungen man in Anspruch nimmt. PETBOOK hat die wichtigsten Informationen zusammengesammelt.
Futter, Tierarzt, Zubehör, Betreuung oder Hundesteuer – Haustiere machen zwar viel Freude, kosten aber auch jede Menge Geld. Der Fiskus ist zwar streng, wenn man die Kosten für Anschaffung und Haltung in der Einkommenssteuer geltend machen möchte, aber dennoch: Nicht jede Ausgabe wird gleich abgelehnt. Tatsächlich lassen sich einige Kosten für das Haustier von der Steuer absetzen.
Übersicht
Diese Kosten für das Haustier kann man von der Steuer absetzen
Auch wenn man Sachen von der Steuer absetzen kann, hängt es auch stets vom Einzelfall ab, ob und wie viele Kosten das Finanzamt akzeptiert. Wer einiges an Geld sparen möchte, kann das tun. Deshalb sollten folgende Ausgaben in der nächsten Steuererklärung nicht fehlen:
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung für Tierhalter kann wie auch eine private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Die Kosten können allerdings nur abgesetzt werden, wenn der Höchstbetrag von 1900 Euro bei Arbeitnehmern und Beamten nicht voll ausgeschöpft ist. Bei Selbstständigen liegt die Höchstgrenze bei 2800 Euro.
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Handwerkskosten
Ein neuer Gartenteich mit Fischen, ein Katzenbaum, eine neue Tür mit Katzenklappe – eigentlich lässt das Finanzamt solche Posten nicht durchgehen. Ausnahme: Übernimmt ein Profi den Einbau, können die Handwerkskosten beim Fiskus angegeben werden. Von den Leistungen sind dann 20 Prozent steuerlich absetzbar. Darunter fallen neben dem Arbeitslohn auch Kosten für Anfahrt oder Miete von Werkzeug. Bis zu 1200 Euro Steuerermäßigung sind pro Jahr drin. Was allerdings nicht darunter fällt, sind Materialkosten.
Kosten für Tierpflege
Das Steuerrecht ist mitunter kompliziert. Das gilt auch für Ausgaben für die Tierpflege. So lässt sich die Rechnung beim Besuch eines Hundesalons steuerlich nicht absetzen. Denn hierbei handelt es sich nicht um eine haushaltsnahe Leistung. Was wiederum geht: Wenn der professionelle Tierfriseur nach Hause kommt. Dann lassen sich die Kosten für Legen, Waschen, Krallen schneiden etc. absetzen.
Putzhilfe
Übernimmt eine Servicekraft regelmäßig Aufgaben wie die Reinigung von Käfig und Co., Füttern, Baden oder Fellbürsten – also Putzarbeiten rund um das Haustier –, können die Rechnungen in die Steuererklärung einfließen. 20 Prozent der Lohn- und Anfahrtskosten von bis zu 20.000 Euro sind absetzbar. Das gilt allerdings nur einmal pro Haushalt.
Tiersitter
Absetzbar sind auch die Kosten für einen professionellen Tiersitter. Allerdings nur, wenn die Betreuung im privaten Haushalt stattfindet. Beim Gassigehen bis zu zwei Stunden pro Tag bedeutet das, dass der Hund von zu Hause abgeholt und wieder dorthin gebracht werden muss. Die Rechnung muss per Überweisung bezahlt werden.
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Kosten für ein Haustier, die man nicht von der Steuer absetzen kann
Im Grunde ist es möglich, verschiedene Leistungen von der Steuer absetzen zu lassen. Allerdings gilt das meist nur, wenn diese im eigenen Haushalt stattfinden. Nicht absetzbar sind die Ausgaben für ein Tierhotel, Tierheim oder wenn das Haustier in einer Pflegefamilie betreut wird. Auch folgende Ausgaben erkennt der Fiskus nicht an:
Krankenversicherung für Tiere und Kosten beim Tierarzt
Ein Besuch beim Tierarzt kann richtig teuer werden. Die Kosten für Impfungen und Wurmkur sind da noch harmlos. Richtig happig wird es, wenn der Vierbeiner eine neue Hüfte braucht. Das kann dann schon mal 3000 bis 5000 Euro kosten. Und nicht immer ist gesagt, dass die Tierkrankenversicherung für die kostspielige OP einspringt. Die ist übrigens genauso wenig wie das Honorar für den Tierarzt von der Einkommensteuer absetzbar.
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Tierzubehör
Spielzeug, Körbchen, Kratzbaum, Käfige oder Aquarien – die Liste an Tierzubehör ist schier endlos. Die Anschaffung kann ganz schön ins Geld gehen, doch leider sind diese Ausgaben steuerlich nicht absetzbar.
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Hundesteuer
Die Hundesteuer kann unter den Kosten für das Haustier nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sie wird von den Kommunen erhoben und zählt zu den privaten Lebenshaltungskosten.
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Steuervorteil bei beruflicher Tierhaltung oder bei Pflegehunden
Wer aus beruflichen Gründen ein Tier hält, zum Beispiel einen Therapie-, Wach- oder Polizeihund, kann die vollen Aufwendungen als Werbungskosten in den Arbeitnehmereinkünften geltend machen. Bei einem Schulhund sind 50 Prozent absetzbar. Anschaffungskosten für ein Tier aus beruflichen Gründen müssen über die „Nutzungsdauer“ abgeschrieben werden.
Patienten mit hochgradiger Sehbehinderung oder mit einer psychischen Erkrankung können mitunter einen Behindertenbegleithund oder Assistenzhund vom Arzt verschrieben bekommen. Das Attest muss der Arzt ausschreiben, bevor man sich den vierbeinigen Helfer anschafft. Die anfallenden Kosten für das Haustier lassen sich dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wie die Experten vom Steuerring erklären.
Quellen
- Vereinige Lohnsteuerhilfe, „Katze, Pferd, Hase: Kosten für Haustiere von der Steuer absetzen“ (aufgerufen am 16.08.2022)
- Tierarzt-Onlineverzeichnis, „Hunde-OP-Versicherung – achten Sie auf die Leistungen“ (aufgerufen am 16.08.2022)
- Steuerring, „Kosten für Haustiere in der Steuererklärung“ (aufgerufen am 16.08.2022)