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Streuner

Katze zugelaufen – was tun, darf ich sie behalten?

Katze zugelaufen was tun
Foto: Getty Images
Porträt-aufnahme von PETBOOK-Redakteurin Natalie Dekcer mit Katze auf Arm
Freie Autorin

17.09.2022, 15:04 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Immer wieder schleicht eine fremde Katze durch den Garten. Sie ist so zutraulich, dass sie sich bereitwillig streicheln lässt und durch ihr herzzerreißendes Miauen ganz offensichtlich nach Futter bettelt. Wer Tiere mag, stellt sich in so einem Moment wahrscheinlich folgende Fragen: Ist die fremde Katze vielleicht herrenlos? Darf ich sie behalten und ihr ein liebevolles Zuhause schenken?

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Herumstreunende Katzen lösen unterschiedliche Reaktionen aus. Während sich die einen Sorgen um die Jungvögel im Garten machen und sich fragen, wie sie die Katze schnellstmöglich wieder loswerden, freuen sich die anderen über den Besuch, und wollen die Katze kurzerhand adoptieren. Doch ist das überhaupt erlaubt? PETBOOK gibt Tipps, was bei zugelaufenen Katzen zu tun ist – und wie die Rechtslage aussieht.

Darf ich eine zugelaufene Katze behalten?

Grundsätzlich gilt: Wer ein augenscheinlich herrenloses Haustier entdeckt, egal ob Hund, Katze oder Hauskaninchen, wird gemäß § 965 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Finder. Daraus ergeben sich bestimmte Pflichten. Der Finder muss seinen Fund dem rechtmäßigen Eigentümer melden. Doch was passiert, wenn ich nicht weiß, wem die streunende Katze gehört? In diesem Fall muss die zuständige Ordnungsbehörde informiert werden, also beispielsweise das örtliche Fundbüro.

Geschieht dies nicht, macht sich der Finder strafbar – entweder des Diebstahls nach § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) oder der Unterschlagung nach § 246 StGB. Das bedeutet: Eine zugelaufene Katze darf man nicht einfach behalten. Denn im rechtlichen Sinne ist eine umherschleichende Katze nicht herrenlos. Der Finder muss immer davon ausgehen, dass die Katze einen Halter hat und muss versuchen, diesen ausfindig zu machen.

Was tun, wenn eine Katze zugelaufen ist?

Wie verhält man sich nun richtig, wenn eine Katze im Garten oder auf der Terrasse auftaucht und einfach nicht mehr gehen will? Sollte das Tier nicht nur auf eine kleine Streicheleinheit oder ein Schälchen Thunfisch bei Ihnen vorbeischauen, sollten Sie herausfinden, wer der Halter ist. Manche Katzen tragen einen Anhänger mit ihrer Adresse um den Hals, andere haben eine Tätowierung im Ohr.

Seit einiger Zeit werden außerdem vermehrt Mikrochips zur Kennzeichnung eingesetzt: Diese werden dem Tier unter die Haut gesetzt und enthalten eine Nummer, welche dem rechtmäßigen Eigentümer zugeordnet werden kann. Um den Chip auszulesen, braucht man allerdings ein entsprechendes Lesegerät. In Tierarztpraxen und Tierheimen kann überprüft werden, ob die Fundkatze gechippt und mit ihrem Zahlencode bei einem Haustierregister wie Findefix oder Tasso registriert ist. Sollte dies der Fall sein, kann Herrchen bzw. Frauchen ermittelt werden und die Katze muss zurückgegeben werden. Die entstandenen Kosten, etwa für Futter und den Tierarztbesuch, kann der Finder vom Halter zurückverlangen.

Führt dieses Vorgehen nicht zum Erfolg, muss der Finder weiter versuchen, den Katzenhalter ausfindig zu machen. Hören Sie sich in der Nachbarschaft um, ob jemand ein Tier vermisst, posten Sie eine Fundmeldung in den sozialen Netzwerken und fragen Sie in den örtlichen Tierheimen nach, ob eine Vermisstenmeldung eingegangen ist.

Wie versorge ich eine zugelaufene Katze richtig?

In der Zwischenzeit muss der Streuner natürlich versorgt werden: Er braucht Futter, Wasser und eine Katzentoilette. Die zugelaufene Katze sollte man sicherheitshalber beim Tierarzt untersuchen lassen: Manche Tiere brauchen Medikamente, andere leiden unter Krankheiten oder Parasiten, die auf den Menschen oder andere Haustiere übertragbar sind. Nach § 970 BGB können die Kosten hierfür vom Eigentümer zurückverlangt werden, sobald dieser ermittelt ist.

Besitzer unauffindbar – darf ich die zugelaufene Katze dann behalten?

Wenn trotz intensiver Suche kein Halter gefunden werden kann, darf der Finder die zugelaufene Katze dann behalten? Ja – allerdings nur, wenn der Finder das Tier bei der zuständigen Behörde gemeldet hat und eine Frist von sechs Monaten verstrichen ist. Hat sich innerhalb dieses Zeitraums kein Herrchen oder Frauchen gefunden, kann der Finder der rechtmäßige Eigentümer der Katze werden.

Übrigens gibt es keine Verpflichtung, die Fundkatze im Tierheim abzugeben. Wer sich während der sechsmonatigen Frist gemäß § 973 BGB selbst um den Findling kümmern möchte, kann das tun. Die Vorgaben des Tierschutzgesetzes müssen dabei selbstverständlich eingehalten werden.

Quellen

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Sonstige Quellen

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