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Rechtsprechung aus Finnland

Trauer um Haustier führte zur Kündigung – wie ein Gericht den Fall bewertete

Urne einer Katze wird in den Händen gehalten
In Finnland klagte ein Katzenbesitzer, weil seine Krankschreibung nach dem Tod des Tieres nicht anerkannt wurde (Symbolfoto) Foto: Getty Images
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Louisa Stoeffler
Redakteurin

23. Januar 2026, 6:19 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Der Tod eines geliebten Haustieres kann für viele Menschen eine emotionale Ausnahmesituation bedeuten. In Finnland führte der Verlust einer Katze nun zu einem aufsehenerregenden Rechtsstreit – mit einem eindeutigen Urteil, aber tragischem Ende.

Arbeitgeber akzeptierte Krankschreibung trotz Attest nicht

Ein Automechaniker aus der Region Pirkanmaa in Finnland musste seine schwer erkrankte Katze einschläfern lassen, wie BILD (gehört ebenfalls zu Axel Springer) zuerst berichtete. Der Verlust traf ihn so sehr, dass er sich krankmeldete – mit ärztlichem Attest. Doch sein Arbeitgeber erkannte diese Krankschreibung nicht an.

Laut mehreren finnischen Medien teilte der Vorgesetzte dem Mann mit, er müsse selbst dessen Aufgaben übernehmen, und forderte ihn auf, die Arbeit wieder aufzunehmen. Dem Mechaniker wurden zunächst zwei Möglichkeiten genannt: Entweder er kehre zur Arbeit zurück oder er kündige selbst.

Rückkehr während der Krankschreibung verschärft die Lage

Aus Sorge vor einer Kündigung kehrte der Mann trotz laufender Krankschreibung zur Arbeit zurück. Die Situation im Betrieb hatte sich jedoch bereits deutlich verschärft. Es folgte ein weiteres Ultimatum: Der Mann solle entweder kündigen – oder werde entlassen. Schließlich wurde ihm tatsächlich gekündigt, woraufhin er Klage beim Bezirksgericht Pirkanmaa in Tampere einreichte.

Im Kündigungsschreiben wurde dem Mechaniker unter anderem vorgeworfen, unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben zu sein, seinen Arbeitgeber mit Gewalt und Hausfriedensbruch bedroht sowie seine Aufgaben vernachlässigt und dem Unternehmen Schaden zugefügt zu haben. Zudem habe er Führungskräfte in internen Kommunikationskanälen beleidigt.

Vor Gericht führte der Arbeitgeber weitere Vorwürfe an: Der Mitarbeiter habe wiederholt Fehler bei der Arbeit gemacht und dafür sowohl mündliche als auch schriftliche Abmahnungen erhalten – diese habe er jedoch nicht unterschrieben.

Gericht steht auf der Seite des Katzenbesitzers

Das Gericht stellte jedoch klar: Für diese schwerwiegenden Anschuldigungen lagen keinerlei Beweise vor. Es gebe keine dokumentierten Abmahnungen oder Nachweise für die behaupteten Pflichtverletzungen. Einzelne kleinere Fehler gab der Mitarbeiter zwar selbst zu, doch diese reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Besonders kritisch sah das Gericht die widersprüchlichen Aussagen des Arbeitgebers. Dieser habe behauptet, zunächst Abmahnungen und dann bloße Hinweise ausgesprochen zu haben – eine inkonsistente Darstellung, da Hinweise weniger schwerwiegend als Abmahnungen sind.

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Über 40.000 Euro Entschädigung zugesprochen – und kein Happy End

Das Bezirksgericht verurteilte den Arbeitgeber schließlich zu einer Zahlung von über 40.000 Euro. Diese setzte sich zusammen aus fünf Monatsgehältern in Höhe von etwa 11.600 Euro, einer Nachzahlung des Lohns während der Krankschreibung von 2600 Euro sowie einer Entschädigung von 10.000 Euro nach dem Gleichstellungsgesetz.

Letztere begründete das Gericht mit der Tatsache, dass die Kündigung im Zusammenhang mit dem Gesundheitszustand des Mannes stand. Zusätzlich musste der Arbeitgeber auch die Anwalts- und Verfahrenskosten übernehmen. 1

Tragischerweise erlebte der Mann das Urteil selbst nicht mehr, er starb vor der Verkündung. Das Gericht entschied daher, dass die Zahlung an seinen Nachlass gehen muss. Auch die Nachlassnehmer mussten zunächst auf das Geld warten, da der Arbeitgeber Berufung einlegte. Doch das Berufungsgericht in Turku wies die Beschwerde am 15. Januar zurück – das Urteil des Amtsgerichts ist somit rechtskräftig.

Regelung in Deutschland: Keine Sonderurlaube, aber Krankschreibungen

In Deutschland ist der Tod eines Haustieres kein anerkannter Grund für Sonderurlaub, wie er etwa bei engen Familienangehörigen vorgesehen ist. Eine Krankschreibung mit Attest ist jedoch möglich – insbesondere, wenn der Verlust eine schwere psychische Belastung darstellt, die die Arbeitsfähigkeit einschränkt.

Quellen

  1. ltalehti.fi, „Kissan kuolema ei käynyt sairausloman syyksi – Päätös kävi työnantajalle kalliiksi“ (aufgerufen am 23.1.2026) ↩︎

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