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Regressanspruch

Darf ich einen kranken Hund beim Züchter zurückgeben? Das sagt das deutsche Recht

Schäferhund ruht sich auf Bett aus
Erwirbt jemand ein Haustier, das sich hinterher als krank erweist, kann er sich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen Foto: Getty Images
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PETBOOK Redaktion

28.04.2024, 08:42 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Ein neuer Hund ist eigentlich eine schöne Erfahrung. Aber was, wenn das teuer erstandene Rassetier plötzlich krank ist? Darf man es dann wieder zurückbringen? Oder hat man als Käufer Regressansprüche? Das sagt das deutsche Recht.

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Viele gehen zum Züchter, weil Sie sich ein gesundes und Tier wünschen, das unter den besten Verhältnissen aufgewachsen ist. Doch, was, wenn dieses kurz darauf krank wird? Kann man den Hund dann einfach zurückgeben? Daran denken wohl zunächst die wenigsten, denn meist hängt man schon nach wenigen Tagen emotional an dem neuen Familienmitglied. Trotzdem sollte man seine gesetzlichen Ansprüche kennen. Denn rechtlich gesehen ähnelt der Kauf eines Tieres dem eines Fernsehers oder Autos.

Deshalb gilt auch für sie das sogenannte Gewährleistungsrecht – in der Regel zwei Jahre lang ab dem Kauf. Darauf weist Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil in der Zeitschrift „test“ (Ausgabe 5/2024) hin. Lediglich Privatverkäufer dürfen die gesetzliche Gewährleistung ausschließen. Für Züchter oder gewerbliche Verkäufer ist sie bindend.

Käufer haben einen Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier

Was bedeutet das? Käufer haben einen Anspruch auf ein „mangelfreies“ Tier. In der Regel heißt das: ein gesundes Tier. Bei Tieren zu Sport- oder Zuchtzwecken kann das aber mehr umfassen. Hier muss das Tier auch seiner Funktion nachkommen können. So wäre es etwa unzulässig ein Pferd als Dressurpferd zu verkaufen, das anders als angegeben noch gar nicht ausgebildet wurde.

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Das gilt bei genetischen Erkrankungen

Doch welche Ansprüche stehen einem Käufer zu, wenn der Welpe vom Züchter später an genetischen Krankheiten leidet? Bei vielen Rassen sind typische Erbkrankheiten wie Hüftgelenksdysplasie oder Patellaluxation bekannt. Oft ist die Behandlung mit hohen Kosten verbunden. Kann man sich diese vom Züchter erstatten lassen?

Hier kommt es als Erstes darauf an, was im Kaufvertrag vereinbart wurde, wie das Portal Tierrecht-Anwalt auf seiner Web-Seite1 informiert. Im besten Fall ist dort schriftlich festgehalten, welche Regressansprüche gelten. Befinden sich im Vertrag inhaltliche Lücken könne auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zurückgegriffen werden, schreibt Tierrecht-Anwalt. Danach habe der gewerbliche Verkäufer gegenüber dem nichtgewerblichen Käufer innerhalb von zwei Jahren ab Übergabe einer Sache für deren Mängel einzustehen, wenn diese auf ihn oder seine Handlungen zurückzuführen sind.

Verkauft ein Züchter also einen Dalmatiner, ohne diesen vorher auf Taub- oder Blindheit zu testen, hätte der Käufer das Recht, den Hund zurückzugeben bzw. den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen. Allerdings entscheiden die Gerichte hier sehr individuell, da jeder Fall einzeln zu betrachten ist.

Verkäufer darf Mangel beseitigen

Was passiert bei einem Mangel wie Wurmbefall oder verpassten Impfungen? Die Verkäufer müssen laut Ackenheil die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen. Er nennt hier als Beispiel: Ist ein kürzlich gekaufter Hund von Würmern befallen, muss der Verkäufer die Wurmkur bezahlen. Zwei Jahre lang ist es außerdem möglich, ein Tier mit einem nachgewiesenen Mangel zurückzugeben und ein neues zu verlangen. 

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Bei wem liegt die Beweislast?

Im ersten halben Jahr ab Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass das Tier zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln war. Ab dann muss der Käufer beweisen, dass der aufgetretene Mangel nicht durch falsche Haltung verursacht wurde.

Ihre Ansprüche als Hundekäufer im Überblick

Ihre Ansprüche als Käufer eines kranken Hundes

Ist der erworbene Hund bereits bei der Übergabe krank gewesen, können Sie gegenüber dem Verkäufer bzw. Züchter folgende zivilrechtliche Ansprüche anmelden:2

  • Vom Vertrag zurücktreten: Im Rahmen des Rücktritts bekommen Sie von dem Züchter den Kaufpreis erstattet und müssen den Hund an den Züchter zurückgeben.
  • Kaufpreis mindern: Wenn Sie den Hund nicht zurückgeben möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Kaufpreis gemäß dem Gesundheitszustand des Hundes zu mindern. Dann können Sie das Tier behalten und den zu viel gezahlten Betrag vom Hundezüchter ersetzt verlangen. Wenn erforderlich, darf der Minderungsbetrag geschätzt werden. Der Minderungsbetrag ist die Differenz zwischen dem Wert des gesunden Hundes und dem eines kranken Tieres.
  • Tierarzt- und Behandlungskosten geltend machen: Im Rahmen des Schadensersatzes können Sie die entstandenen Kosten für den erkrankten Hund vom Züchter zurückverlangen. Sinnvoll ist der Schadensersatz insbesondere dann, wenn eine Wertminderung sehr niedrig ausfällt, weil Sie den Hund etwa günstig erstanden haben.3

Quellen

  1. tierrecht-anwalt.de, „Die Haftung des Züchters für Erkrankungen“ (aufgerufen am 26.04.2024) ↩︎
  2. anwalt.de, „Wenn der gekaufte Hund krank ist – Praxisleitfaden: Schadensersatz und Kaufpreisminderung“ (aufgerufen am 26.04.2024) ↩︎
  3. Mit Material der dpa ↩︎
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