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Zur Brut- und Setzzeit

Achtung! In diesen Bundesländern gilt jetzt Leinenpflicht für Hunde

Großer Hund hält Leine im Maul von kleinem Hund
Nicht nur auf öffentlichen Grünflächen, sondern auch in Wäldern und Naturschutzgebieten müssen Hunde oft an die Leine. Doch jedes Bundesland hat andere Bestimmungen ... Foto: Getty Images

29.02.2024, 16:11 Uhr | Lesezeit: 11 Minuten

In vielen Bundesländern beginnt ab April die Schonzeit für Wildtiere. Das bedeutet, Hunde müssen in Wald und Feld an die Leine. Aber auch auf vielen Grünflächen und in Parks gilt in Deutschland Leinenpflicht. Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen, die regional variieren können. PETBOOK gibt eine Übersicht, wann die Leinenpflicht, in welcher Region beginnt.

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Langsam wird es heller, die Temperaturen steigen und am Wegrand sind schon seit Langem die ersten Krokusse ausgebrochen. Endlich Frühling! Für Hundehalter bringt der Einbruch der neuen Jahreszeit eine ganz andere Umstellung als nur längere Tage und Sonnenschein mit sich: in manchen Bundesländern Deutschlands gilt jetzt für die nächsten Monate eine Leinenpflicht für Hunde.

Mit dieser Regelung sollen Wildtiere in der Brut- und Setzzeit geschützt werden. Das Tückische daran: In jedem Bundesland startet die Leinenpflicht zu einem anderen Zeitpunkt. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine Übersicht, in welchem Bundesland die Leinenpflicht für Hunde beginnt und was Halter erwartet, wenn sie sich nicht daran halten.

Was bedeutet Leinenpflicht für Hunde?

Hunde lieben es, frei zu laufen. Leider ist das nicht immer möglich. Bei öffentlichen Versammlungen, Veranstaltungen, in engen Gefährten wie im Aufzug oder in öffentlichen Verkehr sowie in Gaststätten und Einkaufszentren müssen Hunde an die Leine.

Mit dieser Anleinpflicht, Leinenpflicht oder auch Leinenzwang werden nicht nur Menschen, sondern auch andere Tiere vor dem Hund geschützt. Daher müssen die Vierbeiner zu bestimmten Zeiten im Jahr an die Leine, damit er keine Wildtiere stört. Dies gilt meist zur sogenannten Brut- und Setzzeit. Doch jedes Bundesland hat hierfür seine eigenen Regelungen.

Warum gibt es überhaupt eine Leinenpflicht?

Als Hundehalter fragt man sich, ob dieser Zwang wirklich nötig ist. Tatsächlich bekommen in der Frühjahrszeit viele heimische Wildtiere wie Füchse, Enten, Vögel, Hasen und Rehe Nachwuchs. Der Fortbestand dieser Arten ist für ein ausgeglichenes Ökosystem wichtig, weshalb Hunde dann an die Leine müssen. Daher gelten in vielen Waldgebieten und vor allem in Naturschutzgebieten ganzjährig generelle Anleinregeln. Diese können von Bundesland zu Bundesland zur Brut- und Setzzeit noch verschärft werden.

Das gilt auch dann, wenn Ihr Hund weder einen starken Jagdtrieb hat, noch interessiert an Wildtieren scheint. Wildtiere sind schreckhaft und ein frei laufender Hund könnte sie durch seine bloße Anwesenheit bei der Paarung und Aufzucht der Jungen stören.

Auch interessant: Schonzeit für Wildtiere beginnt – das sollten Hundehalter jetzt wissen

Leinenpflicht – das sind die Regeln

Besteht eine Leinenpflicht, muss der Hund an einer reißfesten und ausreichend kurzen, geeigneten Leine geführt werden, sonst droht eine Strafe. Wer die Leinenpflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld zwischen 25 und 50 Euro rechnen. Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen. In der Schonzeit, wenn Wildtiere geschützt werden, verhängen einige Behörden aber auch höhere Strafen.

Ab wann beginnt die Leinenpflicht in meinem Bundesland?

Die Leinenpflicht beginnt in jedem Bundesland zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt. Besonders früh dran sind Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen, wo die Brut- und Setzzeit schon vor oder am 1. März beginnt. In anderen Bundesländern startet sie erst am 1. April. Das Ende dieser Zeit fällt in den meisten Bundesländern auf dasselbe Datum: den 15. Juli.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, wann die Leinenpflicht für Hunde in den jeweiligen Bundesländern startet:

Baden-Württemberg: ggf. vom 16. Februar bis 15. April

In Baden-Württemberg gilt keine allgemeine Leinenpflicht. Die Städte und Gemeinden legen dies fest, daher gibt es keine einheitliche Regelung. In der Regel gilt innerorts eine Leinenpflicht – Ausnahme sind spezielle Hundeausführwiesen mit entsprechenden Schildern.

Während Hunde in Landschaftsschutzgebieten nicht an die Leine müssen, gilt in Naturschutzgebiet in der Regel eine Leinenpflicht. Allerdings ist diese nicht pauschal. Hinweise geben entsprechende Schilder.

Auch im Wald gibt es im Allgemeinen keine Leinenpflicht für Hunde. In der Schonzeit vom 16. Februar bis zum 16. April kann die untere Jagdbehörde allerdings eine Leinenpflicht erlassen. Daher sollten Hundehalter in Jagdgebieten auf ihren Hund aufpassen, da jagende und frei laufende Hunde vom Jäger oder Förster erschossen werden dürfen.

Bayern: 1. März bis 15. Juli

Hundehalter in Bayern können sich freuen: Hier gibt es keine generelle Leinenpflicht. In einzelnen Gemeinden allerdings müssen Hunde dennoch an die Leine. So besitzt die Stadt München eine eigene Verordnung zum Halten von Hunden, die vorschreibt, dass große Hunde (ab 50 cm Schulterhöhe) in der Innenstadt, Fußgängerzonen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln an die Leine müssen.

Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall lieber, bevor Sie Ihren Hund von der Leine lassen, welche Regeln in dem Gebiet gelten, in dem Sie einen Ausflug planen. Das gilt ganz besonders, da auch in Bayern Jäger während der Brut- und Setzzeit (vom 01. März bis zum 15. Juli) Hunde zum Schutz des Wildes schießen dürfen, wenn das Einfangen auf andere Art nicht gelingt.

Berlin

In Berlin gibt es keine festgelegte Brut- und Setzzeit, doch eine Vielzahl an Regelungen, die eine Leine erfordern: So müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Diese darf höchstens zwei Meter lang sein. Ausgenommen sind ausgewiesene Auslaufgebiete oder speziell ausgewiesene Bereiche, in denen Hunde frei laufen dürfen. Zudem dürfen Hunde in Berlin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen generell ohne Leine geführt werden, wenn

  • der Hund als „Bestandshund“, schon vor dem 22.07.2016, gehalten wurde oder
  • eine Sachkundebescheinigung („Hundeführerschein“) vorliegt.

Brandenburg: 1. März bis 15. Juli

Das Bundesland Brandenburg hat keine generelle Leinenpflicht, dafür gibt es jedoch zahlreiche Regelungen zur Hundehaltung. Beispiele gefällig? Minderjährige dürfen maximal einen Hund mit sich führen, Erwachsene dürfen mit maximal drei Hunden unterwegs sein. Die Hundeleine darf nur maximal zwei Meter lang sein.

Neben diesen Regeln gibt es zahlreiche Orte, an denen Hunde verboten sind. Seien Sie also unbedingt aufmerksam mit der Wahl des Freilaufs für Ihren Vierbeiner. Das gilt insbesondere in Waldgebieten – hier herrscht oftmals eine generelle Leinenpflicht.

Bremen: 15. März bis 15. Juli

In Bremen startet die Brut- und Setzzeit samt ihrer Leinenpflicht am 15. März. Ab diesem Datum müssen Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb der Stadt stattfindet. Im Stadtgebiet dürfen Hunde weiterhin frei laufen, wenn sie dabei keine Passanten stören oder den Straßenverkehr gefährden.

In vielen Bremer Parks gilt zudem eine ganzjährige Anleinpflicht, die vom Ordnungsamt regelmäßig überprüft wird. Diese ist ausgeschildert, informieren Sie sich, bevor Sie spazieren gehen.

Hamburg

In Hamburg gibt es keine Brut- und Setzzeit, jedoch gilt in der Stadt allgemein eine Leinenpflicht. Damit Sie Ihren Hund frei laufen lassen können, muss dieser eine sogenannte Gehorsamsprüfung abgelegt haben, die ihn von der Leinenpflicht befreit. Ihr Hund darf dann – und nur dann – in ausgewiesenen Flächen oder wo es keine „besonderen“ Anleinpflichten oder Mitnahmeverbote gibt, frei laufen.

Hessen: 5. Februar bis 15. Juni 

In Hessen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht, jedoch können hier einzelne Kommunen individuell in der Brut- und Setzzeit die Leinenpflicht festsetzen. Diese gilt meist außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung.

Ganzjährig besteht zudem oft Leinenzwang innerhalb verkehrsberuhigter Bereiche, auf öffentlichen Plätzen, in Parks oder in unmittelbarer Nähe von Kindergärten und -einrichtungen sowie Grundschulen. Erkundigen Sie sich also unbedingt, bevor Sie Ihren Hund von der Leine befreien.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat weder eine festgelegte Brut- und Setzzeit noch eine allgemeine Leinenpflicht. Laut der Hundehalterverordnung des Landes müssen Hunde hier lediglich an den üblichen Orten, wie bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten und Co. angeleint werden. Allerdings können hier – je nach Kommune – weitere Vorschriften gelten.

Niedersachsen: 1. April bis 15. Juli

In Niedersachsen beginnt die Brut- und Setzzeit und die damit einhergehende Leinenpflicht am 1. April. Ab jetzt heiß es, Hunde in der freien Landschaft anzuleinen. Als freie Landschaft gilt hier nicht nur Wald außerhalb der Stadtgrenze, sondern auch freie Flächen innerhalb der bebauten Ortsteile. Hier sind Hundehalter zudem dazu angehalten, ihre Vierbeiner in Parks und Grünanlagen anzuleinen. Hundehalter und Spaziergänger sollten Wege im Freien zudem nicht verlassen, damit Wildtiere ungestört bleiben.

Falls Sie sich jetzt fragen, wo Sie Ihren Hund in Niedersachsen dann überhaupt noch ohne Leine ausführen dürfen: viele Kommunen haben speziell für Vierbeiner ausgewiesene Flächen.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt ganzjährig keine generelle Leinenpflicht. Hunde mit Jagdtrieb sollten Sie allerdings nicht einfach ohne Leine laufen lassen – zum Wohl der Wildtiere und zum Wohl Ihres Tieres, da Jäger das Recht haben, auf frei laufende, wildernde Hunde zu schießen.

In vielen Stadtgebieten und vielen Park-, Garten- und Grünanlagen besteht zudem eine Anleinpflicht. Erkundigen Sie sich hier unbedingt im Vorfeld, um ein Bußgeld zu vermeiden.

Rheinland-Pfalz

Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Anders als in manchen anderen Bundesländern, haben Jäger hier auch nicht das Recht, einen jagenden Hund zu schießen. Dennoch sollten Sie Ihren Hund nicht einfach von der Leine lassen. Für Hunde, die Wildtiere aufstöbern oder diese jagen, drohen Geldbußen bis zu 5000 Euro.

Saarland: 1. März bis 30. Juni

Vom 1. März bis zum 30. Juni dürfen Hunde im Saarland nur im Wald frei laufen, wenn sie jederzeit abrufbar sind und nicht den Weg verlassen. Jagt Ihr Hund Wild hinterher, dürfen Jäger Ihren Hund nicht erschießen, müssen den wildernden Hund jedoch der Polizei melden.

Sachsen

Im Bundesland Sachsen gibt es keine offizielle Brut- und Setzzeit. Wildernde Hunde dürfen nicht erschossen werden. Sie werden jedoch angezeigt und den Hundehaltern drohen Geldbußen bis zu 5000 Euro.

Sachsen-Anhalt: 1. März bis 15. Juli

In Sachsen-Anhalt gilt eine strenge Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juli. Diese muss in Waldbereiches und Bereichen der offenen Landschaft wie Feldern und Wiesen eingehalten werden. Missachtung wird mit einem Bußgeld bestraft.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt eine Leinenpflicht, die nicht an die Brut- und Setzzeit gekoppelt ist. In Wäldern gilt eine generelle Leinenpflicht, um Wild zu schützen. Wildernde Hunde dürfen vom Jäger erschossen werden. Vom 1. April bis zum 30. September sind Hunde außerdem an den Stränden verboten. Ausnahme stellen Hundestrände dar, die speziell für Hunde und ihre Halter vom restlichen Strand abgetrennt sind. Bevor Sie sich auf einen Ausflug zum Strand machen, sollten Sie unbedingt die Vorgaben überprüfen.

Thüringen

In Thüringen gibt es keine offizielle Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit, doch müssen Sie Ihren Hund grundsätzlich in Wäldern an die Leine nehmen. Wildernde Hunde dürfen vom Jäger erschossen werden.

Neben den jeweiligen Bundesländern sollten Sie auch mit Einschränkungen in Großstädten rechnen. Überprüfen Sie im besten Fall immer, wenn Sie ein unbekanntes Reiseziel erkunden, ob Sie Ihren Hund hier von der Leine nehmen dürfen.

Was die Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit angeht, sollten Sie beachten, dass Ihr Hund, auch wenn er nichts Böses im Schilde führt, Wild und Bruttiere leicht verängstigen kann. Beachten Sie dies, bevor Sie ihn frei laufen lassen. Ausnahmsweise an der Leine bleiben zu müssen, bedeutet für Ihren Hund im Zweifelsfall weitaus weniger Stress als für ein wildes Tier.

Wo gilt die Leinenpflicht nicht?

Die Leinenpflicht bedeutet nicht, dass Sie Ihren Hund ausnahmslos überall an der Leine führen müssen. In Freilaufflächen und auf Hundewiesen gilt die Leinenpflicht häufig nicht. Beachten Sie hier aktuelle Hinweise.

Fazit

Keine Frage, Hunde genießen es, ohne Leine umherzutollen und die Welt zu erkunden. Das möchten und sollten wir ihnen so oft es geht, gönnen. Damit wilde und brütende Tiere ein genauso glückliches Leben wie Ihr Hund hat, gilt in vielen Bundesländern im Frühjahr in der sogenannten „Brut- und Setzzeit“ eine Leinenpflicht. In dieser Zeit müssen Hunde auf Feldern, Wäldern und offenen Flächen, an der Leine geführt werden.

Halten Sie sich nicht daran und stellt Ihr Hund möglicherweise Wild nach, müssen Sie im schlimmsten Fall damit rechnen, dass Ihr Hund vom Jäger erschossen wird. Weniger schlimm, aber dennoch ärgerlich sind Bußgelder, die zur Strafe verhängt werden und bis zu 5000 Euro betragen können. Erkundigen Sie sich deshalb immer, bevor Sie Ihren Hund von der Leine nehmen, ob Sie dies auch tatsächlich bedenkenlos dürfen.

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Quellen

Themen #fellby
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