Im April beginnt in vielen Bundesländern die Schonzeit für Wildtiere. Das bedeutet, Hunde müssen in Wald und Feld an die Leine. Aber auch auf vielen Grünflächen und in Parks gilt in Deutschland Leinenpflicht. Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen, die sogar regional variieren können. Wann die Leinenpflicht, wo beginnt und was Sie erwartet, wenn Sie sich nicht daran halten, verrät PETBOOK in diesem Artikel.
Langsam wird es heller, die Temperaturen steigen und am Wegrand sind schon seit Langem die ersten Krokusse ausgebrochen. Endlich Frühling! Für Hundehalter bringt der Einbruch der neuen Jahreszeit eine ganz andere Umstellung als nur längere Tage und Sonnenschein mit sich: in manchen Bundesländern Deutschlands gilt jetzt für die nächsten Monate eine Leinenpflicht für Hunde. Mit dieser Regelung sollen Wildtiere in der Brut- und Setzzeit geschützt werden. Das Tückische daran: In jedem Bundesland startet die Leinenpflicht zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine Übersicht, in welchem Bundesland die Leinenpflicht für Hunde beginnt und was Halter erwartet, wenn sie die Pflicht nicht befolgen.
Was bedeutet Leinenpflicht für Hunde?
Hunde lieben es, frei zu laufen. Leider ist das nicht immer möglich. Bei öffentlichen Versammlungen, Veranstaltungen, in engen Gefährten wie im Aufzug oder in öffentlichen Verkehr sowie in Gaststätten und Einkaufszentren müssen Hunde an die Leine. Mit dieser ‚Anleinpflicht‘, Leinenpflicht oder auch Leinenzwang werden andere Lebewesen vor dem Hund geschützt. Neben diesen Regelungen zur Leinenpflicht in der Öffentlichkeit müssen die Vierbeiner zu bestimmten Zeiten im Jahr an die Leine genommen werden. Damit Ihr Hund keine Wildtiere stört, besteht in der Brut- und Setzzeit eine Leinenpflicht. Jedes Bundesland hat hierfür seine eigenen Regelungen.

Warum gibt es überhaupt eine Leinenpflicht?
Als Hundehalter fragt man sich, ob dieser plötzliche Zwang tatsächlich nötig ist. Tatsächlich bekommen in der Frühjahrszeit viele heimische Wildtiere wie Füchse, Enten, Vögel, Hasen und Rehe Nachwuchs. Der Fortbestand dieser Arten ist für ein ausgeglichenes Ökosystem wichtig, weshalb Hunde dann an die Leine müssen – auch wenn Ihr Hund weder einen starken Jagdtrieb hat, noch interessiert an Wildtieren scheint. Wildtiere sind schreckhaft und ein frei laufender Hund könnte sie durch seine bloße Anwesenheit bei der Paarung und Aufzucht der Jungen stören.
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Leinenpflicht – das sind die Regeln
Besteht eine Leinenpflicht, muss der Hund an einer reißfesten und ausreichend kurzen, geeigneten Leine geführt werden, sonst droht eine Strafe. Wer die Leinenpflicht ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld zwischen 25 und 50 Euro rechnen. Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen. In der Schonzeit, wenn Wildtiere geschützt werden, verhängen einige Behörden aber auch höhere Strafen.
Ab wann beginnt die Leinenpflicht in meinem Bundesland?
Die Leinenpflicht beginnt in jedem Bundesland zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt. Besonders früh dran sind Bayern, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen, wo die Brut- und Setzzeit schon am 1. März beginnt. In anderen Bundesländern startet sie erst am 1. April. Das Ende dieser Zeit fällt in den meisten Bundesländern auf dasselbe Datum: den 15. Juli.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht, wann die Pflicht in den jeweiligen Bundesländern startet:
Baden-Württemberg: ggf. vom 16. Februar bis 15. April
In Baden-Württemberg gilt keine allgemeine Leinenpflicht. In der Schonzeit vom 16. Februar bis zum 16. April kann mancherorts allerdings eine Leinenpflicht ausgesprochen werden. Daher sollten Hundehalter in Jagdgebieten auf ihren Hund aufpassen, da jagende und frei laufende Hunde vom Jäger oder Förster erschossen werden dürfen.
Bayern:
Hundehalter in Bayern können sich freuen: Hier gibt es keine generelle Leinenpflicht. In einzelnen Gemeinden allerdings müssen Hunde dennoch an die Leine. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall lieber, bevor Sie Ihren Hund von der Leine lassen, welche Regeln in dem Gebiet gelten, in dem Sie einen Ausflug planen. Das gilt ganz besonders, da auch in Bayern Jäger Hunde zum Schutz des Wildes schießen dürfen, wenn das Einfangen auf andere Art nicht gelingt.
Berlin
In Berlin gibt es keine festgelegte Brut- und Setzzeit, doch eine Vielzahl an Regelungen, die eine Leine erfordern: So müssen Hunde grundsätzlich an der Leine geführt werden. Diese darf höchstens zwei Meter lang sein. Ausgenommen sind ausgewiesene Auslaufgebiete oder speziell ausgewiesene Bereiche, in denen Hunde frei laufen dürfen. Zudem dürfen Hunde in Berlin auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen generell ohne Leine geführt werden, wenn
- der Hund als „Bestandshund“, schon vor dem 22.07.2016, gehalten wurde oder
- eine Sachkundebescheinigung („Hundeführerschein“) vorliegt.
Brandenburg: 1. März bis 15. Juli
Das Bundesland Brandenburg hat keine generelle Leinenpflicht, dafür gibt es jedoch zahlreiche Regelungen zur Hundehaltung. Beispiele gefällig? Minderjährige dürfen maximal einen Hund mit sich führen, Erwachsene dürfen mit maximal drei Hunden unterwegs sein. Die Hundeleine darf nur maximal zwei Meter lang sein. Neben diesen Regeln gibt es zahlreiche Orte, an denen Hunde verboten sind. Seien Sie also unbedingt aufmerksam mit der Wahl des Freilaufs für Ihren Vierbeiner. Das gilt insbesondere in Waldgebieten – hier herrscht oftmals eine generelle Leinenpflicht.
Bremen: 15. März bis 15. Juli
In Bremen startet die Brut- und Setzzeit samt ihrer Leinenpflicht am 15. März. Ab diesem Datum müssen Hunde angeleint werden, wenn der Spaziergang außerhalb der Stadt stattfindet. Im Stadtgebiet dürfen Hunde weiterhin frei laufen, wenn sie dabei keine Passanten stören oder den Straßenverkehr gefährden.
In vielen Bremer Parks gilt eine ganzjährige Anleinpflicht, die vom Ordnungsamt regelmäßig überprüft wird. Diese ist ausgeschildert, informieren Sie sich, bevor Sie spazieren gehen.
Hamburg
In Hamburg gibt es keine Brut- und Setzzeit, jedoch gilt in der Stadt allgemein eine Leinenpflicht. Damit Sie Ihren Hund frei laufen lassen können, muss dieser eine sogenannte Gehorsamsprüfung abgelegt haben, die ihn von der Leinenpflicht befreit. Ihr Hund darf dann – und nur dann – in ausgewiesenen Flächen oder wo es keine „besonderen“ Anleinpflichten oder Mitnahmeverbote gibt, frei laufen.
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Hessen
In Hessen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht, jedoch können hier einzelne Kommunen individuell in der Brut- und Setzzeit die Leinenpflicht festsetzen. Erkundigen Sie sich also unbedingt, bevor Sie Ihren Hund von der Leine befreien.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern hat weder eine festgelegte Brut- und Setzzeit noch eine allgemeine Leinenpflicht. Hunde müssen hier lediglich an den üblichen Orten, wie bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verkaufsstätten und Co. angeleint werden.
Niedersachsen: 1. April bis 15. Juli
In Niedersachsen beginnt die Brut- und Setzzeit und die damit einhergehende Leinenpflicht am 1. April. Ab jetzt heiß es, Hunde in der freien Landschaft anzuleinen. Als freie Landschaft gilt hier nicht nur Wald außerhalb der Stadtgrenze, sondern auch freie Flächen innerhalb der bebauten Ortsteile. Hier sind Hundehalter zudem dazu angehalten, ihre Vierbeiner in Parks und Grünanlagen anzuleinen. Hundehalter und Spaziergänger sollten Wege im Freien zudem nicht verlassen, damit Wildtiere ungestört bleiben.
Falls Sie sich jetzt fragen, wo Sie Ihren Hund in Niedersachsen dann überhaupt noch ohne Leine ausführen dürfen: viele Kommunen haben speziell für Vierbeiner ausgewiesene Flächen.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gilt ganzjährig keine generelle Leinenpflicht. Hunde mit Jagdtrieb sollten Sie allerdings nicht einfach ohne Leine laufen lassen – zum Wohl der Wildtiere und zum Wohl Ihres Tieres, da Jäger das Recht haben, auf frei laufende, jagende Hunde zu schießen.
In vielen Stadtgebieten und vielen Park-, Garten- und Grünanlagen besteht zudem eine Anleinpflicht. Erkundigen Sie sich hier unbedingt im Vorfeld, um ein Bußgeld zu vermeiden.
Rheinland-Pfalz
Im Bundesland Rheinland-Pfalz gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Anders als in manchen anderen Bundesländern, haben Jäger hier auch nicht das Recht, einen jagenden Hund zu schießen. Dennoch sollten Sie Ihren Hund nicht einfach von der Leine lassen. Für Hunde, die Wildtiere aufstöbern oder diese jagen, drohen Geldbußen bis zu 5000 Euro.
Saarland: 1. März bis 30. Juni
Vom 1. März bis zum 30. Juni dürfen Hunde im Saarland nur im Wald frei laufen, wenn sie jederzeit abrufbar sind und nicht den Weg verlassen. Jagt Ihr Hund Wild hinterher, dürfen Jäger Ihren Hund nicht erschießen, müssen den wildernden Hund jedoch der Polizei melden.
Sachsen
Im Bundesland Sachsen gibt es keine offizielle Brut- und Setzzeit. Wildernde Hunde dürfen nicht erschossen werden. Sie werden jedoch angezeigt und den Hundehaltern drohen Geldbußen bis zu 5000 Euro.
Sachsen-Anhalt: 1. März bis 15. Juli
In Sachsen-Anhalt gilt eine strenge Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis zum 15. Juli. Diese muss in Waldbereiches und Bereichen der offenen Landschaft wie Feldern und Wiesen eingehalten werden. Missachtung wird mit einem Bußgeld bestraft.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gilt eine Leinenpflicht, die nicht an die Brut- und Setzzeit angekoppelt ist. In Wäldern gilt eine generelle Leinenpflicht, um Wild zu schützen. Wildernde Hunde dürfen vom Jäger erschossen werden. Vom 1. April bis zum 30. September sind Hunde außerdem an den Stränden verboten. Ausnahme stellen Hundestrände dar, die speziell für Hunde und ihre Halter vom restlichen Strand abgetrennt sind. Bevor Sie sich auf einen Ausflug zum Strand machen, sollten Sie unbedingt die Vorgaben überprüfen.
Thüringen
In Thüringen gibt es keine offizielle Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit, doch müssen Sie Ihren Hund grundsätzlich in Wäldern an die Leine nehmen. Wildernde Hunde dürfen vom Jäger erschossen werden.
Neben den jeweiligen Bundesländern sollten Sie auch mit Einschränkungen in Großstädten rechnen. Überprüfen Sie im besten Fall immer, wenn Sie ein unbekanntes Reiseziel erkunden, ob Sie Ihren Hund hier von der Leine nehmen dürfen.
Was die Leinenpflicht zur Brut- und Setzzeit angeht, sollten Sie beachten, dass Ihr Hund, auch wenn er nichts Böses im Schilde führt, Wild und Bruttiere leicht verängstigen kann. Beachten Sie dies, bevor Sie ihn frei laufen lassen. Ausnahmsweise an der Leine bleiben zu müssen, bedeutet für Ihren Hund im Zweifelsfall weitaus weniger Stress als für ein wildes Tier.
Wo gilt die Leinenpflicht nicht?
Die Leinenpflicht bedeutet nicht, dass Sie Ihren Hund ausnahmslos überall an der Leine führen müssen. In Freilaufflächen und auf Hundewiesen gilt die Leinenpflicht häufig nicht. Beachten Sie hier aktuelle Hinweise.
Fazit: Keine Frage, Hunde genießen es, ohne Leine umherzutollen und die Welt zu erkunden. Das möchten und sollten wir ihnen so oft es geht, gönnen. Damit wilde und brütende Tiere ein genauso glückliches Leben wie Ihr Hund hat, gilt in vielen Bundesländern im Frühjahr in der sogenannten „Brut- und Setzzeit“ eine Leinenpflicht. In dieser Zeit müssen Hunde auf Feldern, Wäldern und offenen Flächen, an der Leine geführt werden. Halten Sie sich nicht daran und stellt Ihr Hund möglicherweise Wild nach, müssen Sie im schlimmsten Fall damit rechnen, dass Ihr Hund vom Jäger erschossen wird. Weniger schlimm, aber dennoch ärgerlich sind Bußgelder, die zur Strafe verhängt werden und bis zu 5000 Euro betragen können. Erkundigen Sie sich deshalb immer, bevor Sie Ihren Hund von der Leine nehmen, ob Sie dies auch tatsächlich bedenkenlos dürfen.
Quellen
- leinenpflicht.com, „Leinenpflicht in Deutschland“ (aufgerufen am 11.4.2023)
- hamburg.de, „Anleinpflichten und Mitnahmeverbote für Hunde“ (aufgerufen am 11.4.2023)
- Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, „Hunde im Stiftungsland bitte immer anleinen“ (aufgerufen am 11.4.2023)
- service.bremen.de, „Hundehaltung“ (aufgerufen am 11.4.2023)